ALLRIS - Vorlage

Antrag des Beirates für Senior:innen - 20/0249-06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Stellenbesetzung für Präventive Hausbesuche

 

Der Bürgermeister wird gebeten, die vom Bereich Soziale Sicherung abgebrochene (gestoppte) Stellenausschreibung für die Präventiven Hausbesuche fortzusetzen und die Planstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

 

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Begründung:

Die Bürgerschaft hatte am 30. Januar 2025 beschlossen, das Modellprojekt Präventive Hausbesuche auf das gesamte Lübecker Stadtgebiet auszudehnen und dieses Angebot in allen Stadtteilen anzubieten.

 

Mit dem Beschluss hat die Bürgerschaft die Notwendigkeit dieser Maßnahme im Rahmen von § 71 SGB XII bekräftigt. Gleichzeitig wurde durch den Beschluss entschieden, dass die Hansestadt Lübeck durch den Bereich Soziale Sicherung die Präventiven Hausbesuche selbst vorhält.

 

Die 2 Stellen sind im Stellenplan der Hansestadt Lübeck enthalten.

 

Als Folge des Haushaltsbegleitbeschlusses 2025 wurde die bereits eingeleitete Stellenausschreibung gestoppt.

 

Der Senior:innenbeirat hält die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses weiterhin für erforderlich. Auf die eingehende Begründung zum Bürgerschaftsbeschluss wird ausdrücklich verwiesen. Eine zielgerichtete Unterstützung der Senior:innen durch die Präventiven Hausbesuche steht außer Frage und führt im Ergebnis langfristig u. a. zu einer Kostenreduzierung der Hilfen zur Pflege. Insbesondere wird auf die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Einsamkeitsstudie von Profs. Dr. Götz und Dr. Steinhäuser hingewiesen: Die wissenschaftliche Studie stellt eindeutig heraus, dass Präventive Hausbesuche ein tragendes Element darstellen, der Einsamkeit im Alter mit ihren gesundheitlichen Folgen und Kosten signifikant entgegenzutreten.

 

Es sei noch auf den Bericht der Verwaltung Februar 2026 (Ziff. 3 des Berichtes VO/2026/14808) hingewiesen :

 

„Alle laufenden oder vorbereiteten Stellenbesetzungsverfahren für Planstellen, die

aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses 2026 entfallen, sind anzuhalten. Es ist zu

prüfen, ob bestimmte Stellen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben gegebenenfalls

vorzuziehen sind, sofern eine Kompensation durch Stellenverlagerung sichergestellt

ist.

Besetzungsverfahren von bereits genehmigten Stellen in früheren Haushaltsplänen

bzw. Wiederbesetzungsverfahren bleiben vom Haushaltsbegleitbeschluss unberührt.

Gleichwohl ist durch das Fachbereichscontrolling im jeweiligen Fachbereich gemäß

dem Kriterienkatalog nach Ziff. 4b) zu prüfen, ob die Stellenbesetzung weiter bzw. die

Wiederbesetzung erforderlich ist oder die Stelle zur Kompensation zur Besetzung ei-

ner Stelle zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe heranzuziehen ist bzw. zur Beset-

zung frei gegeben werden kann.“

 

 

 

 

 

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