Antrag des Beirates für Senior:innen - 20/0249-06
Grunddaten
- Betreff:
-
Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Beirates für Senior:innen
- Federführend:
- Beirat für Senior:innen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 24, 2026
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Begründung:
Die Bürgerschaft hatte am 30. Januar 2025 beschlossen, das Modellprojekt Präventive Hausbesuche auf das gesamte Lübecker Stadtgebiet auszudehnen und dieses Angebot in allen Stadtteilen anzubieten.
Mit dem Beschluss hat die Bürgerschaft die Notwendigkeit dieser Maßnahme im Rahmen von § 71 SGB XII bekräftigt. Gleichzeitig wurde durch den Beschluss entschieden, dass die Hansestadt Lübeck durch den Bereich Soziale Sicherung die Präventiven Hausbesuche selbst vorhält.
Die 2 Stellen sind im Stellenplan der Hansestadt Lübeck enthalten.
Als Folge des Haushaltsbegleitbeschlusses 2025 wurde die bereits eingeleitete Stellenausschreibung gestoppt.
Der Senior:innenbeirat hält die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses weiterhin für erforderlich. Auf die eingehende Begründung zum Bürgerschaftsbeschluss wird ausdrücklich verwiesen. Eine zielgerichtete Unterstützung der Senior:innen durch die Präventiven Hausbesuche steht außer Frage und führt im Ergebnis langfristig u. a. zu einer Kostenreduzierung der Hilfen zur Pflege. Insbesondere wird auf die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Einsamkeitsstudie von Profs. Dr. Götz und Dr. Steinhäuser hingewiesen: Die wissenschaftliche Studie stellt eindeutig heraus, dass Präventive Hausbesuche ein tragendes Element darstellen, der Einsamkeit im Alter mit ihren gesundheitlichen Folgen und Kosten signifikant entgegenzutreten.
Es sei noch auf den Bericht der Verwaltung Februar 2026 (Ziff. 3 des Berichtes VO/2026/14808) hingewiesen :
„Alle laufenden oder vorbereiteten Stellenbesetzungsverfahren für Planstellen, die
aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses 2026 entfallen, sind anzuhalten. Es ist zu
prüfen, ob bestimmte Stellen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben gegebenenfalls
vorzuziehen sind, sofern eine Kompensation durch Stellenverlagerung sichergestellt
ist.
Besetzungsverfahren von bereits genehmigten Stellen in früheren Haushaltsplänen
bzw. Wiederbesetzungsverfahren bleiben vom Haushaltsbegleitbeschluss unberührt.
Gleichwohl ist durch das Fachbereichscontrolling im jeweiligen Fachbereich gemäß
dem Kriterienkatalog nach Ziff. 4b) zu prüfen, ob die Stellenbesetzung weiter bzw. die
Wiederbesetzung erforderlich ist oder die Stelle zur Kompensation zur Besetzung ei-
ner Stelle zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe heranzuziehen ist bzw. zur Beset-
zung frei gegeben werden kann.“
