ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 195.500,00 EUR für das wissenschaftliche Kooperationsprojekt "Lübeck-Atlas" wird angenommen.

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Begründung:

In einer Zusammenarbeit mit dem Institut für Vergleichende Städtegeschichte (IStG) an der Universität Münster, das die Atlantenreihe „Deutscher Historischer Städteatlas“ herausgibt, entsteht ein interdisziplinäres Grundlagenwerk zur Stadtgeschichte Lübecks. Es bringt den neuen Forschungsstand aus Archäologie, Bau- und Stadtgeschichte sowie historischer Kartografie zusammen und macht ihn erstmals umfassend sichtbar. Die Ergebnisse werden sowohl als interaktive Webanwendung und digitale Forschungsdatensammlung wie auch als gedruckter Atlas samt Textheft (Band 8 „Lübeck“ in o.a. Atlantenreihe) publiziert. Das Projekt vereint damit die Stärken von Printmedien und vielfältiger digitaler Nutzungsmöglichkeiten und reiht sich in Methodik und Präsentation in ein koordiniertes europäisches Atlaswerk ein. Das IStG ist an der Leitung der internationalen Atlas Working Group in 20 Ländern beteiligt. So soll Lübecks Entwicklung wissenschaftlich fundiert dokumentiert und für Forschung, Bildung und Planung leicht zugänglich, nachnutzbar sowie im europäischen Rahmen bekannt und vergleichbar gemacht werden.

 

An dem Projekt, das sich über vier Kalenderjahre erstreckt (01.10.2025 – 30.09.2028), sind seitens der Hansestadt Lübeck neben dem koordinierenden Bereich 4.415 Archiv, die Bereiche 1.103 DOS (Digitales Kulturwerk), 4.491 Archäologie und Denkmalpflege und 5.610 Stadtplanung (Welterbebeauftragte) beteiligt. Zur Finanzierung des Projekts bringen diese vier Bereiche zusammen 55.000 € aus den geordneten Haushaltsmitteln ein. Die Spendenmittel der Possehl-Stiftung verteilen sich auf die Jahre 2026 – 2028 (49.400 €, 62.600 € bzw. 83.500 €). 

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 195.500,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2025 einen Gesamtwert von 2.989.350,60 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft  nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 195.000,00 Euro zuständig.

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