ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - 20/0511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Anbindung der Bedarfsbrücke für den Fahrradverkehr sicher nutzbar zu gestalten. Dem Bauausschuss sind sinnvolle Maßnahmen spätestens im November zu berichten.

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Begründung:

Die Anbindung der Bedarfsbrücke ist in der Örtlichkeit für den Fahrradverkehr markiert. Es stellt sich dabei heraus, dass die markierten Fahrwege für den Fahrradverkehr nicht praktikabel sind und der Fahrradverkehr eher ungeordnet fließt. Dies ist auch mit häufiger Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung verbunden.  

 

Die Anbindung an die Bedarfsbrücke wird noch mind. bis zum Jahr 2030 benötigt. Die Brücke wird täglich von mehreren tausend Fahrradfahrenden genutzt. Deshalb ist es bedeutsam einen sicheren und STVO-konformen Radverkehr zu ermöglichen. Nach fachlicher Einschätzung ist eine an die tatsächlichen Fahrwege angepasste Markierung der Fahrwege ohne großen Aufwand möglich.

 

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