ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0475

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Beratungsfolge

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Anlass:

Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion) im Bauausschuss am 21.07.2025 (TOP 6.2.5):

 

AM Stolzenberg weist auf den Beschluss des Bauausschusses hin, nach dem die B-Pläne in der Innenstadt abgeändert werden sollen, um mehr Wohnraum zu ermöglichen, und fragt nach dem aktuellen Umsetzungsstand dieses Beschlusses.

 

 

Antwort:

Der Bauausschuss hat am 09.10.2023 beschlossen, die Verwaltung mit der Änderung von B-Plänen zugunsten der Umnutzungsmöglichkeit von Wohnraum zu beauftragen. Im Bericht VO/2023/12189-01 wurde Anfang 2025 erläutert, dass in der Regel keine aufwendige Änderung der B-Pläne erforderlich ist. Der Großteil des Innenstadtgebiets ist als Kerngebiet festgesetzt, das eine Wohnnutzung nicht kategorisch ausschließt. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO sind Wohnungen in Kerngebieten ausnahmsweise zulässig, sofern der Ausschluss der Ausnahme nicht explizit festgesetzt worden ist. Darüber hinaus existiert auch die Möglichkeit nach § 31 Abs. 3 BauGB, zugunsten von Wohnraum von Festsetzungen des Bebauungsplans zu befreien.

 

Neben den bereits kommunizierten Handlungsmöglichkeiten sind mit dem sogenannten Bauturbo weitere Optionen ergänzt worden. Demnach können Nutzungsänderungen zugunsten von Wohnraum zusätzlich zu den o. g. Möglichkeiten auch zugelassen werden, wenn bauplanungsrechtliche Festsetzungen dem entgegenstehen. Umfassende Änderungen von Bebauungsplänen sind zugunsten o. g. Problematik nicht mehr erforderlich.

 

Seit 2025 wurden nach grober Recherche 3 Anträge zur Umnutzung zugunsten von Wohnraum gestellt und alle genehmigt.

 

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