Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL - 20/0248-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fraktion Linke & GAL, Antrag zu Abschlussbericht zum Antrag „Maßnahmen gegen Graffiti“, Graffitiflächen Falkenstraße /am Kanal
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 25, 2026
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Beschlussvorschlag
Es wird umgehend damit begonnen, für die zukünftig aufgrund von Gebäudeabriss und Bau von Wohnungen wegfallende Graffiti- und Streetart-Fläche am Kanal in fußläufiger Entfernung neue, den bisherigen Maßen entsprechend große, legale Fläche(n) zu suchen und auszuweisen. Dies könnten z.B. Wände auf dem gegenüberliegenden Sportgelände und eine Wand zwischen den zukünftigen Wohngebäuden sein. Jugendliche Graffiti- und Streetart-Künstler*innen sind bei der Suche und Schaffung neuer Flächen zu beteiligen.
Ergebnisse sollen bis zur Septembersitzung der Bürgerschaft vorgestellt und möglichst dann entschieden werden.
Begründung:
Die seit Jahrzehnten etablierten Graffiti- und Streetart-Flächen an dem Gebäude Falkenstraße 37 kanalseitig, an der angrenzenden Mauer sowie an der Seitenwand des Gebäudes Falkenstraße 37 stellen einen wichtigen Bestandteil der lokalen Jugend- und Subkultur dar und erfüllen zugleich eine ordnungspolitische Funktion, indem sie legale Ausdrucksräume schaffen und illegales Graffiti reduzieren.
Die Gebäude sollen laut Beschluss in absehbarer Zeit abgerissen und durch Wohnungsneubau ersetzt werden. Auf Nachfrage im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung wurde durch die Verwaltung berichtet, dass es für die zukünftig wegfallenden Flächen für Graffiti und Streetart bisher keine Ersatzflächen gibt und die Verwaltung diesbezüglich Hinweise und Beschlüsse durch die Politik entgegennimmt.
Um den kulturellen und präventiven Effekt der jetzigen Graffiti- und Streetart-Flächen zu erhalten, ist es sinnvoll, in fußläufiger Nähe eine oder mehrere, in ihrer Dimension vergleichbare Ersatzflächen bereitzustellen oder bestehende geeignete Wände als legale Graffiti- und Streetart-Fläche auszuweisen. Der zukünftige Investor des Bauvorhabens auf den o.g. Grundstücken könnte angeregt werden, einen Teil der neu zu schaffenden Graffiti- und Streetart-Flächen in seine Planung zu integrieren.
Einen Ausgleich für die entfallende Graffitifläche in unmittelbarer Nähe zu schaffen, stärkt die kulturelle Vielfalt im Stadtteil, fördert kreative Ausdrucksformen und trägt zu einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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573 kB
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2
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(wie Dokument)
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426,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1.004,2 kB
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