ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - 20/0136-09

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Beratungsfolge

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Empfehlung:

 

Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 16.06.2026 zu VO 20/0136:

 

Der Umweltweltausschuss empfiehlt mehrheitlich der Bürgerschaft:

 

Die Messdaten der CO₂-Sensoren in Schulen und Kitas der Hansestadt Lübeck (CO₂-Wert, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Zeitpunkt) werden künftig im Dashboard raumbezogen mit Klarnamen (z.B. Raumnummern) angezeigt. Ziel ist hierbei, größere Transparenz zu erhalten und Spekulationen vorzubeugen, wenn Grenzüberschreitungen und auffällige Messdaten angezeigt werden.

 

Begründung:

In dem öffentlich einsehbaren Dashboard auf der Internetseite Frische Luft für klare Köpfe - Stadtentwicklung, können einzelne Lübecker Schulen und städtische Kitas angewählt werden. Entsprechend der Anzahl der Räume und darin befindlichen CO-Messgeräte zeigen entsprechend viele Felder (Kacheln) in Grün, Gelb oder Rot an, wie hoch der durchschnittliche CO-Gehalt der Raumluft oder Raumtemperatur in den vergangenen 20 Minuten war. Die Angabe des Raumes fehlt in der Darstellung. Hinzu kommt, dass alle 20 Minuten die Kacheln ihren Platz wechseln, so dass nicht einmal nachvollzogen werden kann, ob der Raum, der eben noch im roten Bereich war, inzwischen bessere Luftwerte aufweist oder den ganzen Tag, eine ganze Woche oder gar über Monate ein hoher CO-Gehalt in diesem Raum aufgezeichnet wurde. Etliche Schulräume werden auch im fünften Jahr des Betriebs der CO-Sensoren im Dashboard „rot“ angezeigt. Viele Räume weisen einen hohen ppm Wert im gelben Bereich auf.

Raumbezogene Daten mit Klarnamen (Raumnummern, Raumbezeichnungen) der Räume erhöhen die Transparenz und ermöglichen eine gezielte Analyse der Luftqualität in spezifischen Räumen. Beteiligte und Verantwortliche – Schulkinder, Eltern, Schulmitarbeitende, Verwaltung, gesetzliche Unfallkasse etc. – könnten dadurch sofort erkennen, welcher Raum betroffen ist und ob wiederholt dieselben Räume auffällig sind. Auf dieser Grundlage können zeitnah gezielte Maßnahmen veranlasst werden.

Es wurden bezüglich der Nennung von Klarnamen Bedenken aufgrund des Datenschutzes laut. Nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 05.08.2024, Az. 10 A 117/22, sind die Lübecker CO-Messdaten aus Schul- und Kitaräumen jedoch keine personenbezogenen Daten, sondern Umweltinformationen. Eine pauschale datenschutzrechtliche Begründung gegen eine raumbezogene Darstellung mit Klarnamen der Räume trägt daher nicht. Als Umweltinformationen unterliegen die Messdaten dem gesetzlichen Informationsanspruch nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Eine raumbezogene Darstellung mit Klarnamen der Räume setzt diesen Informationsanspruch nachvollziehbar und praktisch für alle Beteiligten und Interessierten nutzbar um. Zum Urteil:  https://fragdenstaat.de/anfrage/co2-medaten-datenerhebungen-auswertungen-schlussfolgerungen-zur-luftqualitat-in-schul-und-kitaraumen-der-stadt-lubeck/975997/anhang/2024-08-05-urteil-vg-schleswig-10-a-117-22_geschwaerzt.pdf

Insbesondere für Eltern ist es interessant und wichtig zu erfahren, ob die Luftwerte in Räumen, in denen ihre Kinder mehrere Stunden täglich auf sehr engem Raum lernen, spielen, musizieren oder ihre Pausen verbringen, in Bezug auf Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit unbedenklich sind. Zwar ist es möglich, über das Informationszugangsgesetz die Raumdaten inklusive der Zuordnung zu den Räumen von Stadtwerke Lübeck GmbH zu erhalten, jedoch ist dieses Antragsverfahren allgemein nicht bekannt, dazu umständlich, zeitaufwändig, mit bürokratischen Hürden und Widerständen verbunden (siehe oben genanntes Urteil). Dies sind offenkundige Gründe, warum bisher nur wenige Interessierte den umständlichen Weg der Datenbeantragung gegangen sind. Obendrein führt die Einzelbeantragung der Daten zu vielen einzelnen Bearbeitungsvorgängen bei Stadtwerke Lübeck GmbH und der Bindung von personellen Ressourcen, was mit einer Offenlegung der Raumnummern vermieden werden kann.

Die grundsätzliche Offenlegung der Raumnummern würde somit erheblich zur Transparenz (Informationszugang) und Reduzierung von Arbeitsvorgängen beitragen.

 

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