Bericht öffentlich - 20/0321
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht Schulbegleitung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Kenntnisnahme
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jul 2, 2026
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Anlass:
Der vorliegende Bericht schließt den Auftrag des gemeinsamen Ausschusses für Jugendhilfe sowie Schule und Sport aus dem Jahr 2025 ab.
Die ausführliche Berichterstattung zur Schulbegleitung ist für die Hansestadt Lübeck besonders wichtig, da sowohl der Bedarf als auch der Anteil der kommunalen Eigenmittel zur Finanzierung der Schulbegleitung in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Gleichzeitig ist die pauschale Kostenerstattung des Landes Schleswig-Holstein unverändert geblieben. Dadurch ist eine Finanzierungslücke entstanden, die durch das Land Schleswig-Holstein angemessen geschlossen werden muss.
Der vorliegende Bericht leistet einen Beitrag zur Versachlichung der wahrgenommenen Bedarfs- und Kostensteigerung und zeigt perspektivische Handlungsbedarfe für die Hansestadt Lübeck auf.
Bericht:
Ziel der Berichterstattung ist es, ein ganzheitliches Lagebild zur Schulbegleitung in der Hansestadt Lübeck zu erstellen. Der Bericht knüpft unmittelbar an die Präsentation der Zwischenergebnisse in der Sitzung vom 05.03.2026 an und analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie quantitative und qualitative Bedarfe, bestehende Angebotsstrukturen und wirtschaftliche Aspekte der Schulbegleitung.
Die Entwicklung der Schulbegleitung wird maßgeblich durch die rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Ausgehend von der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 haben insbesondere das Bundesteilhabegesetz von 2018 sowie das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 zu einem Anstieg der Bedarfe beigetragen. Weitere Auswirkungen werden durch die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 sowie durch den bald erwarteten Abschluss des Reformprozesses hin zu einem inklusiveren SGB VIII erwartet.
Auch quantitativ sind die Bedarfe an Schulbegleitung in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür sind wachsende Schüler:innenzahlen, der Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie die zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen mit emotional-sozialen Förderbedarfen. Auf Grundlage der aktuellen Schüler:innenvorausberechnung ist bis zum Jahr 2035 mit einem moderaten weiteren Anstieg zu rechnen.
Mit der frühzeitigen Einführung eines Pool-Modells ist es der Hansestadt Lübeck gelungen, die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Bedarfe im interkommunalen Vergleich besonders wirtschaftlich zu bewältigen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die bedarfsgerechte Ausstattung des Lübecker I-Pools die zentrale Herausforderung für die zukünftige Weiterentwicklung darstellt. Die regelmäßige Nachsteuerung der Stundenkontingente verdeutlicht, dass die bisher überwiegend einzelfallbezogene und reaktive Planung schrittweise zu einer infrastrukturellen und vorausschauenden Bedarfs- und Angebotsplanung weiterentwickelt werden sollte.
Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die weitere Konkretisierung der Qualitätsstandards in der Schulbegleitung. Für eine infrastrukturelle und prospektive Planung sind insbesondere belastbare Steuerungsgrößen erforderlich. Hierzu könnte beispielsweise die Entwicklung statistisch fundierter Personalschlüssel einen wichtigen Beitrag leisten.
Der Bericht kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass der Lübecker I-Pool ein wirksames und zugleich wirtschaftliches Instrument zur Unterstützung inklusiver Bildung darstellt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Übertragbarkeit des Modells auf die schulische Nachmittagsbetreuung zu forcieren und zu prüfen, inwieweit einzelne Elemente des Poolings auch an den Förderzentren zur Verbesserung der Versorgung beitragen können.
Anlagen
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(wie Dokument)
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533 kB
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