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Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0285-01

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Beratungsfolge

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Anlass:

Mit einer Pressemitteilung vom 28.05.2026 unter der Überschrift “Bibliothek der Dinge: Nachhaltig teilen statt neu kaufen” teilt der Bürgermeister mit, dass nunmehr ein Projekt zur kostenlosen Ausleihe von Gegenständen in einer Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) mit der Emil-Possehl- und der Friedrich-List-Schule sowie der zum Berufsschulzentrum zugehörigen öffentlichen Bibliothek aufgelegt worden sei, das durch den Klimafonds der Hansestadt Lübeck gefördert werde.

Daraufhin stellte AM Thorsten Fürter am 09.06.2026 eine Anfrage im Hauptausschuss, die hiermit beantwortet wird.

Antwort:

1. Entstehen durch den Betrieb der “Bibliothek der Dinge” Kosten? Wenn ja, wird um Differenzierung zwischen einmaligen Anschaffungskosten und laufenden Kosten gebeten.

Die Geräte wurden einmalig neuwertig angeschafft, um von Anfang an ein positives Nutzungserlebnis und über das Feedback ein schnell wachsenden Nutzerkreis zu erzielen. Die Fördersumme für die einmalige Anschaffung der 38 Gegenstände beträgt max. 7.513 €. Diese Summe ist nicht vollständig ausgeschöpft. Die komplette Liste und Status der verfügbaren Artikel findet sich unter BVS eOPAC - Öffentliche Bücherei des Berufsschulzentrums.

Laufende Kosten für die Bibliothek entstehen keine, da die Betreuung vollständig durch die Öffnungszeiten und den Personaleinsatz der Schulbibliothek abgedeckt ist, inklusive Lehrkräfte, die zusätzliche Öffnungszeiten ehrenamtlich sicherstellen.

 

2. Wer trägt etwaige Kosten?

Die Anschaffungskosten werden vom Klimafonds getragen. Sie sind einmalig und werden aus dem Eigenbudget des Lübecker Klimafonds finanziert (kommunale Investivmittel).

Kosten für Reparatur und Wartung tragen die Entsorgungsbetriebe Lübeck. Die Finanzierung ist über das Budget für Abfallberatung / Abfallvermeidungsberatung gedeckt. Bei der Beratung zur Abfallvermeidung und Unterstützung für Initiativen zur Abfallvermeidung handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Pflichtaufgabe (§33, 46 KrWG).

 

3. Aus welchen Gründen wurde entschieden, auf eine Gebühr für die Nutzung von Gegenständen aus der Bibliothek der Dinge zu verzichten?

Die Bibliothek der Dinge ist vollständig in die Schulbibliothek integriert. Diese nimmt keine Gebühren. Um die Nutzungsschwelle niedrig zu halten und besonders im Hinblick auf soziale Teilhabe wurde diese Vorgehensweise auch auf die Bibliothek der Dinge übertragen. Die Nutzungserfahrungen der Bibliothek sind positiv.

 

4. Ist bei der Ausleihe durch die Nutzer eine Kaution zu hinterlegen?

Es ist lediglich die Anmeldung als Nutzer:in/Kund:in mit persönlichen Daten (Personalausweis) erforderlich. Ansonsten siehe 3.

 

5. Welches Prozedere ist vorgesehen, wenn entliehene Gegenstände verspätet, beschädigt oder gar nicht zurückgegeben werden?

In diesen Fällen greift das übliche Prozedere der Ausleihe der Bibliothek. Die Nutzer:innen sind persönlich eindeutig identifiziert. Es gibt ein Mahnverfahren für Verspätungen. Sollten Artikel defekt oder gar nicht zurückgegeben werden, muss die Person, die dieses verschuldet hat, dafür aufkommen (festgelegt in der Nutzungsordnung der Bibliothek). Aufgrund der langjährigen Betriebserfahrung der Schulbibliothek besteht kein Anlass von etwas anderem als einer sachgemäßen Nutzung auszugehen.

 

6. Welche Erwartung hat der Bürgermeister an den Erfolg des Projekts (z. B. betreffend Nutzer- und Ausleihzahlen sowie den Anteil gar nicht oder beschädigt zurückgegebener Gegenstände)?

Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt, das vor allem der Initiative der beteiligten Akteur:innen der Friedrich-List-Schule, der Emil-Possehl-Schule, der dortigen Bibliotheksleitung, der Schülervertretung, den BNE-Lehrkräften (Bildung für nachhaltige Entwicklung), der Entsorgungsbetriebe und des Lübecker Klimafonds zu verdanken ist. Eine Erwartungshaltung zu den angefragten Zahlen bzgl. der Nutzung wurde im Vorfeld nicht formuliert. In den ersten zwei Wochen seit Eröffnung wurden bereits 13 Dinge ausgeliehen und damit bereits ein Drittel des Bestandes.

Eine Abfrage nach den Erfahrungen wurde im Vorfeld durch die Projektleitung bei verschiedenen Kommunen, die eine Bibliothek der Dinge betreiben, durchgeführt und hatte sehr positive Ergebnisse. Daher gehen wir davon aus, dass die Nutzer:innen sich im Einklang mit den langjährigen Nutzungserfahrungen der Schulbibliothek verantwortungsvoll im Umgang mit den ausgeliehenen Gegenständen verhalten.

 

7. Wann soll eine Evaluierung des Projekts erfolgen?

Die Nutzer der Bibliothek der Dinge werden laufend durch Feedbackkarten nach Ihren Erfahrungen gefragt.

Bis zum 1.9.2026 soll eine erste Evaluierung für den Klimafonds erstellt werden. Weitere Evaluationen sind geplant.

 

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