ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft stimmt der Beantragung von Fördermitteln für die Herstellung eines barrierefreien Beckenzugangs im Freibad Moisling zu.

2. Die Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder wird ermächtigt, die weiteren Schritte des Förderverfahrens vorzubereiten und die notwendigen Abstimmungen mit den Fördermittelgebern durchzuführen.

3. Im Fall einer Förderzusage wird die Sanierung für die Herstellung einer Barrierefreiheit im Wirtschaftsplan 2027 der Lübecker Schwimmbäder geordnet.

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Anlass

Die Lübecker Schwimmbäder verfolgen das Ziel, ihre Einrichtungen schrittweise barrierefrei und inklusiv weiterzuentwickeln.

Im Freibad Moisling erfolgt der Zugang vom Umkleide- und Sanitärbereich zum Schwimmbeckenumgang derzeit überwiegend über Treppenanlagen. Dadurch bestehen Einschränkungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlnutzende, Personen mit Gehhilfen, ältere Menschen sowie Familien mit Kinderwagen.

Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ besteht die Möglichkeit, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit mit einer hohen Förderquote umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund soll im Freibad Moisling ein barrierefreier Beckenzugang geschaffen werden.

Sachverhalt

Die Planung sieht den Umbau der bestehenden Wegeflächen sowie die Herstellung einer barrierefreien Erreichbarkeit des Schwimmbeckenumgangs durch neue Rampenanlagen und Freitreppen vor. Die Entwurfsplanung liegt bereits vor.

Die Maßnahme umfasst insbesondere:

  • Rückbau der vorhandenen Treppenanlagen einschließlich Fundamente,
  • Herstellung neuer Freitreppenanlagen,
  • Neubau barrierefreier Rampenanlagen nach DIN 18040,
  • Herstellung der erforderlichen Zwischenpodeste,
  • Einbau normgerechter Handläufe,
  • Anpassung und Erneuerung der Entwässerung,
  • Herstellung barrierefreier Durchschreit- und Fußwaschbecken,
  • Wiederherstellung der Wege- und Grünflächen,
  • Einbau taktiler Bodenindikatoren,
  • Herstellung von Bodenleitsystemen für sehbehinderte Menschen,
  • kontrastreiche Markierung der Stufenvorderkanten zur besseren Orientierung.

 

 

Die Planung berücksichtigt damit sowohl die Anforderungen an die Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränkungen als auch die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen. Die vorgesehenen Bodenindikatoren, Leitsysteme und Stufenmarkierungen ermöglichen eine sichere und selbstständige Orientierung innerhalb der Anlage.

Ziele der Maßnahme

Mit der Umsetzung der Maßnahme werden folgende Ziele verfolgt:

  • Herstellung eines vollständig barrierefreien Zugangs zum Schwimmbecken,
  • Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
  • Erhöhung der Sicherheit für alle Nutzergruppen,
  • Umsetzung der Anforderungen an ein inklusives Freizeit- und Sportangebot,
  • Steigerung der Attraktivität des Freibades Moisling,
  • Beitrag zur Umsetzung der kommunalen Inklusionsziele.

Das Freibad Moisling wird dadurch für alle Bürgerinnen und Bürger besser nutzbar und erfüllt künftig die Anforderungen an eine moderne und barrierefreie Sport- und Freizeiteinrichtung.

Kosten und Finanzierung

Die Kostenberechnung nach DIN 276 wurde durch das Architekturbüro Wolfgang Kriese erstellt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen:

Kostengruppe                                                                           Betrag brutto

KG 500 Außenanlagen und Freiflächen                                          598.615 €

KG 700 Baunebenkosten                                                                  119.723 €

Gesamtkosten                                                                                  718.338 €

Für die Maßnahme sollen Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beantragt werden. 

Unter Berücksichtigung der Haushaltsnotlage der Hansestadt Lübeck wird eine Förderquote von bis zu 75 % angestrebt.

Hieraus ergibt sich folgende vorläufige Finanzierung:

Position                                                                                     Betrag brutto

Gesamtinvestition                                                                               718.338 €

Fördermittel (75 %)                                                                             538.754 €

Eigenanteil Lübecker Schwimmbäder                                             179.584 €

Die endgültige Förderhöhe wird durch den Fördermittelgeber festgelegt.

Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen

Die Maßnahme dient unmittelbar der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Neben der barrierefreien Erreichbarkeit durch Rampenanlagen werden besondere Anforderungen für Menschen mit Sehbehinderungen berücksichtigt. Hierzu zählen:

  • taktile Bodenleitsysteme,
  • Bodenindikatoren,
  • Rippen- und Noppenplatten,
  • kontrastreiche Stufenmarkierungen,
  • sichere Handlaufsysteme.

Damit wird die selbstständige und sichere Nutzung der Anlage für unterschiedliche Nutzergruppen ermöglicht.

Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme verursacht Gesamtkosten in Höhe von 718.338 € brutto.

Vorbehaltlich der Förderzusage von 75% Förderquote ergibt sich für die Investition ein kommunaler Eigenanteil von voraussichtlich 179.584 €. 

Das Projekt wirkt sich im Wirtschaftsplan der LSB u.a. auf den Erfolgsplan und damit auf den Verlustausgleich der HL voraussichtlich wie folgt aus: 

Abschreibungen                    5.441 € 

Zinsbelastung p.a.                6.285 € 

Insgesamt:                           11.726 € 

Das Projekt wird im Wirtschaftsplan 2028 geordnet, sofern eine Zusage des Fördermittelgebers vorliegt.

Begründung

Das Freibad Moisling ist ein wichtiger Bestandteil der Sport-, Freizeit- und Bildungsinfrastruktur im Stadtteil Moisling.

Die Herstellung eines barrierefreien Beckenzugangs verbessert die Nutzbarkeit der Anlage nachhaltig und schafft gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen sowie Familien.

Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln kann die Maßnahme mit einer erheblichen finanziellen Entlastung der Hansestadt Lübeck umgesetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher die Beantragung der Fördermittel und die Umsetzung der Maßnahme.

Voraussetzung für die Beantragung nach den Förderrichtlinien ist die Vorlage eines Beschlusses der Bürgerschaft zur Sanierung für die Herstellung einer Barrierefreiheit unter Berücksichtigung von Fördermitteln.

 

 Zeitplan

  • Beschluss der Bürgerschaft: Juni 2026
  • Einreichung Projektskizze: bis 19.06.2026
  • Nachreichung Beschluss der Bürgerschaft: bis 03.07.2026
  • Förderentscheidung des Bundes: September 2026
  • Antragstellung Phase 2: ab Herbst 2026
  • Umsetzung: 2028–2030

 

 

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