Interfraktioneller Antrag - 20/0121-01
Grunddaten
- Betreff:
-
AT - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: Vereinfachte Nutzung von erneuerbaren Energien – Wegfall Genehmigungserfordernis in Erhaltungssatzungsgebieten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beteiligt:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion; Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
May 28, 2026
| |||
|
|
Jun 25, 2026
|
Beschlussvorschlag
Die Vorlagen sind so vorzubereiten, dass diese mit Inkrafttreten der bereits durch das Bundeskabinett beschlossenen Änderung in §172 BauGB Wirkung entfalten bzw. beschlossen werden können.
- Bis zur Umsetzung des Beschlusses gemäß Ziffer 1 wird der Bürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft rechtzeitig zur Behandlung in der Bauausschusssitzung und Bürgerschaftssitzung im August 2026 eine Verwaltungsrichtlinie vorzulegen, wonach die in Nr. 1 genannten Anlagen als grundsätzlich nicht beeinträchtigend im Sinne des § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB gelten und grundsätzlich genehmigt werden.
Ergänzend wird ein Antragsverfahren vorgesehen, das es den Bürgern ohne Vorlage von Planzeichnungen durch einfache Beschreibung des Vorhabens ermöglicht, schnellstmöglich eine Genehmigung zu erlangen.
Auf den Internetplattformen der Hansestadt Lübeck wird auf dieses einfache Verfahren hingewiesen.
Es wird eine feste Bearbeitungsfrist vorgesehen und soweit möglich eine Genehmigungsfiktion.
