Antrag eines Ausschussmitgliedes - 20/0205-02
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des AM José Maria Bernet (Lübecker Jugendring) zur Vorlage "Verlängerung der bestehenden Budgetverträge um ein Jahr"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 4, 2026
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen, folgenden Antrag an die Bürgerschaft zu stellen:
- Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Möglichkeit der Verlängerung der Budgetverträge um ein Jahr und die klare Vorgabe eines Zeitrahmens. Er weißt auf seine Beratungs- und Steuerungsfunktionen nach dem § 71 SGB VIII hin.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, vor der Unterzeichnung eines neu abzuschließenden Budgetvertrages im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe die Vereinbarungen dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen.
- Bei der Vorlage an den Jugendhilfeausschuss sind die fachlichen, finanziellen und strukturellen Auswirkungen der vorgesehenen Regelung darzustellen, insbesondere die Nachwirkungen und Wechselwirkungen mit weiteren Kürzungsmaßnahmen sowie die Auswirkungen auf die Angebotsinfrastruktur.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss künftig unmittelbar nach der Sitzung der neu einzurichtenden Arbeitsgruppe einen mündlichen Bericht über den Stand der Verhandlungen, die wesentlichen Veränderungsabsichten und die zu erwartenden Folgen vorzulegen.
Begründung:
Budgetverträge und Vertragsverlängerungen in der Kinder- und Jugendhilfe sind wesentliche Steuerungsinstrumente der örtlichen Jugendhilfeplanung. Sie betreffen unmittelbar die Verlässlichkeit der Angebotsstrukturen, die Qualität der Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die Stabilität der freien Träger. Der Jugendhilfeausschuss ist hierfür das fachlich zuständige Gremium und muss in die Lage versetzt werden, seine Beratungs- und Steuerungsfunktion tatsächlich wahrzunehmen.
Der bisherige Verfahrensverlauf zeigt, dass die fachliche Bewertung von Vertragsänderungen und deren Folgen nur unzureichend vorab erfolgt ist. Insbesondere bei Kürzungen und Vertragsumstellungen ist eine frühzeitige Befassung des Jugendhilfeausschusses erforderlich, damit die Auswirkungen auf Kinder- und Jugendliche, Träger, Mitarbeitende und Angebotsinfrastruktur vollständig erfasst und bewertet werden können.
Eine Vorlage vor Unterzeichnung stärkt Transparenz, Beteiligung und Planungssicherheit. Sie verhindert, dass der Jugendhilfeausschuss erst nachträglich mit vollendeten Tatsachen befasst wird, und trägt dazu bei, Fehlentwicklungen sowie nicht ausreichend geprüfte Folgewirkungen zu vermeiden. Gerade im Bereich der Jugendhilfe ist ein Verfahren erforderlich, das der fachlichen Verantwortung des Ausschusses und dem Anspruch einer bedarfsgerechten Planung gerecht wird.
