Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0286
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage des AM Moritz Griepentrog (Lübecker Jugendring) zum Bericht "Über- und Ausblick zur offenen Kinder- und Jugendarbeit in Lübeck"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 4, 2026
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Jul 2, 2026
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Anfrage:
1. Ressourcensteuerung und Bestandsschutz der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Im Bericht wird ausgeführt, dass die entstehenden Mehraufwandskosten (Mietkosten) für den neuen Standort in St. Jürgen durch das vorhandene Budget des Bereichs Jugendarbeit gedeckt und finanzielle Mittel so umgesteuert werden sollen, dass keine spürbaren Folgen für junge Menschen entstehen (Bericht Vorlage 20/0100, S. 12, Kap. 4). Da es sich um eine reine interne Umsteuerung handelt, stellt sich die Frage der Gegenfinanzierung.
- A) An welchen konkreten Stellen, bei welchen Projekten oder bei welchen freien Trägern wird dieses Geld in welcher Höhe im Gegenzug eingespart?
- B) Wie garantiert die Verwaltung, dass diese Umschichtung nicht zu verdeckten Kürzungen bei der Förderung der Jugendverbandsarbeit führt?
2. Verbindlichkeit von Ausschussbeschlüssen und Strukturaufbau
Der Jugendhilfeplanung zur Jugendarbeit von 2019 folgend wurde ein weiterer Standort für die OKJA in St. Jürgen im Neubaugebiet am Bornkamp/Schärenweg beschlossen, wofür zusätzliche 2,5 Vollzeitstellenäquivalente (VZÄ) für den Stellenplan vorgesehen waren (Bericht Vorlage 20/0100, S. 11, Kap. 3.2). Nun deklariert die Verwaltung die hochbauliche Errichtung aufgrund der Haushaltslage und Personalsituation der Hansestadt als „äußerst unwahrscheinlich“ (Bericht Vorlage 20/0100, S. 12, Kap. 3.2).
- A) Wie passt es zu der Feststellung im Bericht, dass die Bereitstellung von OKJA eine objektive Rechtsverpflichtung und Teil der kommunalen Daseinsvorsorge ist (Bericht Vorlage 20/0100, S. 1, Kap. 21 & S. 12, Kap. 251), wenn essenzielle Infrastrukturprojekte wie am Bornkamp von der Haushaltslage abhängig gemacht werden, als handele es sich um eine freiwillige Leistung (Bericht Vorlage 20/0100, S. 12, Kap. 247 & 282)?
- B) Wie hoch werden die zusätzlich benötigten Mittel geschätzt, die durch die Rathausmehrheit nachgesteuert werden müssen, um den Bedarfen der Kinder-, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in St. Jürgen gerecht zu werden?
3. Konzeptgestützte Absicherung und Kinderschutz im „offenen Jugendcafé“
Das Konzept des informellen „offenen Jugendcafés“ ohne feste pädagogische Steuerung – wie bei der von Streetwork betriebenen „t’Ollen Bude“ – bedient laut Bericht einen aktuellen Bedarf und wird stark nachgefragt (Bericht Vorlage 20/0100, S. 11, Kap. 234-235). Daher wurde entschieden, auch im „Jugendtreff Oase“ ein solches Format zu erproben (Bericht Vorlage 20/0100, S. 11, Kap. 237). Aus der Praxis erreichen uns jedoch besorgniserregende Signale über die Begleiterscheinungen dieser extrem niedrigen Schwelle (u.a. Dominanz gewaltbereiter, teils bewaffneter Personen, Präsenz der politisch extremen/Neonazi-Szene, Rauschmittelverkauf im Umfeld von Einrichtungen, sexualisierte Gewalt).
- A) Wie stellt die Verwaltung den gesetzlichen Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) und die Sicherheit der Jugendlichen in solchen offenen Formaten verlässlich sicher?
- B) Welche spezifischen Gefährdungsbeurteilungen liegen für diese offenen Betriebsformen vor und wie wird das Personal im Hinblick auf Deeskalation, Durchsetzung des Hausrechts und den Umgang mit politischem Extremismus strukturell und personell gestärkt?
- C) Wie hoch werden die zusätzlich benötigten Mittel geschätzt, die durch die Rathausmehrheit nachgesteuert werden müssen, um den Bedarfen der Kinder-, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bezug auf Sucht- und Extremismusprävention und Umsetzung der Istanbul-Konvention (Gewaltschutz) gerecht zu werden?
4. Systemische Unterversorgung in weiteren Stadtteilen
In der Fachliteratur zur Jugendhilfeplanung und von Landesjugendämtern wird häufig ein Orientierungswert von 3,0 bis 4,0 VZÄ pro 1.000 Jugendliche (im Alter von 10 bis unter 21 Jahren) als Basis für eine flächendeckende, solide Grundversorgung genannt.
Die im Bericht dargestellte Personalausstattung verdeutlicht, dass die geringe Ausstattung kein reines Problem des Stadtteils St. Jürgen ist (Bericht Vorlage 20/0100, S. 9, Abb. 1 & Kap. 201). Während die Hansestadt im Durchschnitt über 2,2 VZÄ pro 1.000 Jugendliche der Wohnbevölkerung und 3,9 VZÄ pro 1.000 Schüler:innen verfügt, liegen andere Stadtteile drastisch darunter: Insbesondere St. Gertrud weist mit 1,2 VZÄ (Wohnbevölkerung) bzw. 2,0 VZÄ (Schüler:innen) die nach St. Jürgen niedrigsten Werte auf, dicht gefolgt von St. Lorenz Nord mit 1,3 VZÄ bzw. 3,0 VZÄ und St. Lorenz Süd mit 1,6 VZÄ bzw. 3,7 VZÄ (Bericht Vorlage 20/0100, S. 9, Abb. 1 & Kap. 195-197).
- A) Welche konkreten fachlichen und planerischen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung in den ebenfalls unterdurchschnittlich ausgestatteten Stadtteilen St. Gertrud, St. Lorenz Nord und St. Lorenz Süd zu ergreifen, um die dortige eklatante Unterversorgung zu beheben und den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nach §§ 11, 79, 80 SGB VIII zu erfüllen?
Eine detaillierte Analyse des statistischen Materials (Bericht Vorlage 20/0100, S. 9, Abb. 1) verdeutlicht die Hebelwirkung, welche die Unterversorgung der vier großen Stadtteile (St. Jürgen, St. Gertrud, St. Lorenz Nord und St. Lorenz Süd) auf das gesamte Stadtgebiet hat.
Würde die Verwaltung in den drei genannten unterversorgten Stadtteilen nachsteuern und die personelle Ausstattung lediglich auf das Niveau des aktuellen, ohnehin defizitären städtischen Durchschnitts von 2,2 VZÄ anheben, müssten rechnerisch stadtweit insgesamt nur ca. 8,5 Vollzeitstellenäquivalente (VZÄ) zusätzlich geschaffen werden (St. Gertrud: ca. +3,6 VZÄ; St. Lorenz Nord: ca. +3,5 VZÄ; St. Lorenz Süd: ca. +1,4 VZÄ). Rechnet man die für St. Jürgen ursprünglich beschlossenen 2,5 VZÄ (Bericht Vorlage 20/0100, S. 11, Kap. 3.2) hinzu, erhöht sich der städtische Gesamtpool moderat von ca. 50 VZÄ auf rund 61 VZÄ.
Der städtische Gesamtdurchschnitt würde sich dadurch lediglich von 2,2 VZÄ auf ca. 2,7 VZÄ pro 1.000 Jugendliche (370 Personen pro VZÄ) verschieben. Dies zeigt, dass der Ausgleich der Defizite nicht zu utopischen Luxus-Strukturen führt, sondern lediglich die eklatante, strukturelle Unterversorgung beendet.
- B) Hat die Verwaltung diese rechnerische und fachliche Zielgröße von ca. 3-4 VZÄ pro 1.000 jungen Menschen im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII bereits als zukünftigen, verbindlichen Orientierungswert ins Auge gefasst, um eine rechtssichere und sozialraumgerechte Versorgung im gesamten Stadtgebiet strukturell zu garantieren?
- C) Wie hoch werden die zusätzlich benötigten Mittel geschätzt, die durch die Rathausmehrheit nachgesteuert werden müssen, um den Bedarfen der Kinder-, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (3-4 VZÄ) gerecht zu werden?
5. Multifunktionale Raumnutzung und Synergien für das Ehrenamt
Die geplante Neuanmietung größerer Räume für St. Jürgen soll die gestiegene Nachfrage im Stadtteil besser berücksichtigen (Bericht Vorlage 20/0100, S. 12, Kap. 290-291). Viele Vereine und Jugendverbände leisten hervorragende Arbeit ohne explizite Regelförderung, scheitern aber an der akuten Raumnot im Stadtgebiet.
- A) Wird bei der anstehenden Standortsuche und den Mietvertragsverhandlungen von vornherein sichergestellt, dass die neuen Räumlichkeiten multifunktional konzipiert werden, sodass sie nach Absprache auch von der ehrenamtlichen Jugendverbandsarbeit (z.B. für Gruppenabende oder Schulungen) mitgenutzt werden können?
Begründung:
Anlagen
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(wie Dokument)
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179,3 kB
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