ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0285

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Beratungsfolge

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Anfrage:

 

Mit einer Pressemitteilung vom 28.05.2026 unter der Überschrift “Bibliothek der Dinge: Nachhaltig teilen statt neu kaufen” teilt der Bürgermeister mit, dass nunmehr ein Projekt zur kostenlosen Ausleihe von Gegenständen in einer Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) mit der Emil-Possehl- und der Friedrich-List-Schule sowie der zum Berufsschulzentrum zugehörigen öffentlichen Bibliothek aufgelegt worden sei, das durch den Klimafonds der Hansestadt Lübeck gefördert werde.


 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:


 

  1. Entstehen durch den Betrieb der “Bibliothek der Dinge” Kosten? Wenn ja, wird um Differenzierung zwischen einmaligen Anschaffungskosten und laufenden Kosten gebeten.


 

  1. Wer trägt etwaige Kosten?

 

  1.                Falls die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) Kosten tragen: Wie werden diese refinanziert?

 

  1.                Falls die beteiligten Schulen Kosten tragen, handelt es sich hierbei um Landesmittel oder um kommunale Mittel?

 

  1.                 In welchem Umfang steuert der Klimafonds Mittel bei?

 

  1.                Handelt es sich bei den Mitteln des Klimafonds um kommunale Haushaltsmittel oder um Mittel Dritter, die der Klimafonds eingeworben hat?

 

  1.                Ist die Zuwendung des Klimafonds einmalig oder laufend zugesagt?

 

  1.                  Wenn Mittel des Klimafonds zeitlich befristet sind, wie werden sie nach Fortfall kompensiert?

 

 

  1.                Aus welchen Gründen wurde entschieden, auf eine Gebühr für die Nutzung von Gegenständen aus der Bibliothek der Dinge zu verzichten?


 

  1.                Ist bei der Ausleihe durch die Nutzer eine Kaution zu hinterlegen?


 

  1.                Welches Prozedere ist vorgesehen, wenn entliehene Gegenstände

 

  1.                    verspätet

 

  1.                beschädigt

 

  1.                gar nicht

 

retourniert werden?


 

  1.                Welche Erwartung hat der Bürgermeister an den Erfolg des Projekts (z. B. betreffend Nutzer- und Ausleihzahlen sowie den Anteil gar nicht oder beschädigt zurückgegebener Gegenstände)?


 

  1.                Wann soll eine Evaluierung des Projekts erfolgen?



 

Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.

 

 

 

Begründung:

 

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