Beschlussvorlage öffentlich - 20/0233
Grunddaten
- Betreff:
-
122. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Bornkamp/Schärenweg abschließender Beschluss
Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp/Schärenweg - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 15, 2026
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Jun 16, 2026
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 09.13.00 –Bornkamp/Schärenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die 122. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
- Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
- Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp/Schärenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.
- Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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429 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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12,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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13,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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272,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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