Antrag eines Ausschussmitgliedes - 20/0159
Grunddaten
- Betreff:
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AM Hülya Tac (CDU), AM Dr. Axel Flasbarth (BÜ90/DIE GRÜNEN): Änderung der Strandsatzung der Hansestadt Lübeck vom 02.04.2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beteiligt:
- Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Entscheidung
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Jun 8, 2026
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Beschlussvorschlag
Die Strandsatzung vom 02.04.2025 wird zu §4 (1) „Mitführen von Hunden, Reiten und Füttern von Wild“ wieder wie folgt geändert:
- Hunde dürfen gem. § 32 Abs.2 LNatSchG in der Zeit vom 1. April bis 10. Oktober in das gesamte Strandgebiet inkl. Strandgebiet auf dem Priwall außer in dafür besonders gekennzeichneten Abschnitten in der Badesaison (Kennzeichnung: Hundestrand-Beschilderung) nicht mitgeführt werden. Ausgenommen sind Diensthunde von Behören, Hunde des Such- und Rettungsdienstes, sowie des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde sowie Behindertenbegleithunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung.
