Beschlussvorlage öffentlich - VO/2026/14798
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von Stellen zur Kompensation von Zeitarbeitskräften in der Ausländerbehörde
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.030 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 10, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 26, 2026
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Beschlussvorschlag
1. Freigabe der Neuschaffung von fünf Stellen in der Ausländerbehörde gem. Haushaltsbegleitbeschluss 2025/14306-01-01 von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP Nr. 1.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung zum Haushalt 2027 herzustellen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2025/14306-01-01 von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP Nr. 1 kann die Gesamtzahl der Stellen erhöht werden, wenn zusätzliche Stellen durch den gleichzeitigen Wegfall bisher zugekaufter, teurerer Leih- oder Honorarkräfte entstehen und somit zu nachweisbaren Kosteneinsparungen im Haushalt führen.
Aktuell werden in der Ausländerbehörde des Ordnungsamts fünf Zeitarbeitskräfte zur Bearbeitung von Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine eingesetzt. Die Tätigkeiten entsprechen einer Eingruppierung in der EG5 (vorbehaltlich Bewertung).
Die durchschnittlichen Kosten einer Zeitarbeitskraft wurden mit 85.080 EUR p.a. ermittelt (s. Anlage). Dem gegenüber stehen die Personalkostendurchschnittswerte einer EG5 Stelle, welche bei 63.782 EUR p.a. liegen.
Die Ersparnis liegt damit pro Stelle bei 21.298 EUR, insgesamt pro Haushaltsjahr bei 106.490 EUR.
Hierbei nicht berücksichtigt sind die Übernahmekosten, wenn die Hansestadt Lübeck Zeitarbeitskräfte dauerhaft übernimmt. Diese lagen im Bereich im Jahr 2025 im Schnitt bei 9.511 EUR pro Übernahme.
Der Wegfall der Zeitarbeit führt somit zu einer nachweisbaren Kosteneinsparung.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| §24 AufenthG | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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554,1 kB
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