Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13529-02
Grunddaten
- Betreff:
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Austauschvorlage zu VO/2025/13529-01 Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs.1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für das Produkt Lübecker Schwimmbäder
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.525 - Lübecker Schwimmbäder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Nov 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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Nov 27, 2025
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Beschlussvorschlag
Im nachfolgendem Produktsachkonto werden im Haushaltsjahr 2025 gem. § 82 Abs.1 GO folgende zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Betrag |
424002 000 5315000 | Lübecker Schwimmbäder / Zuw.u.Zusch.f.lfd.Zw.verb.Untern
| 1.184.485,00 € |
Die Deckung erfolgt aus den nachstehenden Produktsachkonten:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Betrag |
424001 000 5431007 | Sportstätten / Sachverst.-, Gerichts-u.ä.Kosten
| 60.000,00 € |
424001 000 5271000 | Sportstätten / Beson. Vwaltungs-u Betriebsaufw.
| 140.000,00 € |
315501 000 4481000 | Soz. Einr. für Aussiedler und Ausländer / Erträge aus Kostenerst. Land | 984.485,00 €
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In der vorliegenden Austauschvorlage zur VO/2025/13529-01 „Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs.1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für das Produkt Lübecker Schwimmbäder“ wird in Folge der veränderten Ertragssituation bei den Allgemeinen Deckungsmitteln die Position der Deckung hiermit vom Produktsachkonto 611001 000 4051000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Familienleistungsausgleich auf 315501 000 4481000 Soz. Einr. für Aussiedler und Ausländer / Erträge aus Kostenerst. Land ausgetauscht.
Im Wirtschaftsplan 2025 der Hansestadt Lübeck wurde ein Jahresergebnis der Lübecker Schwimmbäder in Höhe von 5.339.000 € veranschlagt, der über den Verlustausgleich der Hansestadt Lübeck abgeführt wird. Im Rahmen der Quartalsberichterstattung hat sich im 3. Quartal ergeben, dass der Betrag den prognostizierten Fehlbetrag nicht abdeckt und ein zusätzlicher Zuschussbedarf in Höhe von 1.184.485 € erforderlich ist.
Die Hauptursache für die Abweichungen vom Planansatz sind Mehraufwendungen bei den betrieblichen Aufwendungen, insbesondere bei den Materialkosten und den Abschreibungen.
Zum 1. Quartal 2025 lag noch keine endgültige Hochrechnung der Abschreibungen vor. Für die Erstellung des 2. Quartalsberichtes 2025 stand lediglich eine vorläufige Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen im Sportbad zur Verfügung, die noch nicht alle Abschreibungen vollständig berücksichtigte. Eine endgültige Abrechnung erfolgte erst im Rahmen der Vorbereitungen des Jahresabschlusses.
Im September 2025 wurden Verträge über den Verkauf des technischen Gewässers an die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) unterzeichnet, was zu einem Anlagenabgang führte und eine Abschreibungswirkung von 535 T€ nach sich zog. Das technische Gewässer befindet sich direkt am Sportbad und musste im Zuge der Sanierungsarbeiten des Sportbades in Stand gesetzt werden. Da in das Regenrückhaltebecken auch weitere Anlieger und die Straßenflächen entwässern, sind für die Unterhaltung die Entsorgungsbetriebe Lübeck zuständig. Zum Zeitpunkt der Planerstellung war der Verkauf des technischen Gewässers nicht valide, sodass die Übertragung an die EBL im Wirtschaftsplan 2025 nicht berücksichtigt wurde.
Der gestiegene Materialaufwand resultiert hauptsächlich aus höheren Energierechnungen sowie aus Aufwendungen für Fremdleistungen. Die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters zur Sicherstellung des Badebetriebs führte zu zusätzlichen, unvorhergesehenen Kosten. Weitere Kosten entstanden durch die neu vergebenen Reinigungsdienstleistungen sowie durch Wartungsarbeiten im Sportbad. Diese umfassten unter anderem Arbeiten an den Edelstahl- und Kursbecken mit Hubboden sowie an den Lüftungs- und Wasseraufbereitungsanlagen. Zusätzlich führten gestiegene Materialkosten für Instandhaltungsmaßnahmen und erforderliche Wasseruntersuchungen zu einer weiteren Kostensteigerung.
Insgesamt liegt der Mehraufwand bei den betrieblichen Aufwendungen, insbesondere beim Materialaufwand und Abschreibungskosten, bei insgesamt 1.793.000 € und wird teilweise durch niedrigere Personal- und Zinsaufwendungen kompensiert, woraus sich ein zusätzlicher Zuschussbedarf in Höhe von 1.184.485 € ergibt.
Die Dringlichkeit dieses Beschlusses ergibt sich daraus, dass der finale erhöhte Zuschussbedarf vorher nicht valide ermittelbar war und die überplanmäßige Bewilligung im Haushaltsjahr 2025 beschlossen werden muss.
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Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| Neu | ||||||||||
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| Freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 82 Abs.1 Gemeindeordnung SH
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (keine) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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