Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11476-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Strategische Neuordnung der Hafenverwaltung im PORT OF LÜBECK
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beteiligt:
- 5.691 - Lübeck Port Authority
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 17, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 27, 2025
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Beschlussvorschlag
Entscheidung trifft die Bürgerschaft:
- Der Bericht zur strategischen Neuordnung der Hafenverwaltung auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2022/10783 vom 25.02.2022 gemäß Anlage 2 wird zur Kenntnis genommen.
- Die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Bereichs Lübeck Port Authority werden mit Wirkung zum 01.01.2027 in der Organisationsform eines Eigenbetriebs gemäß § 106 Gemeindeordnung (GO) zusammengefasst. Die als Anlage 3 beigefügte Betriebssatzung mit einem Stammkapital von 5.000.000,00 € wird beschlossen. Die Bezeichnung des Eigenbetriebs lautet „Eigenbetrieb Hafen Lübeck“ (EHL).
- Die im städtischen Eigentum befindlichen Hafengrundstücke samt Hafeninfra- und Hafensuprastruktur, Gebäuden und sonstigen immobilen wie mobilen Einrichtungen oder Gegenständen werden dem Betriebsvermögen des Eigenbetriebs zugeordnet.
- Zuständiger Werkausschuss ist der Ausschuss für Bauen und Hafen (bisher Bauausschuss). Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.
- Die Zuständigkeit für die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte des Eigenbetriebs wird dem Ausschuss für Bauen und Hafen übertragen. Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.
Entscheidung trifft der Hauptausschuss, vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu den Beschlusspunkten 1-5:
- Zur Werkleitung wird der Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck Herr Guido Kaschel bestellt.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | × | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | × | neu | ||||||
| × | freiwillig | ||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | × | Ja: Der Eigenbetrieb ist rechtlich Teil der Hansestadt Lübeck, aber ein separater Rechnungskreis. Die Ausgründung ist also nicht mit einem Eigentumswechsel verbunden, die betroffenen Vermögensgegenstände aber aus der Bilanz der Kernverwaltung in die Bilanz des Eigenbetriebs überführt. Der Eigenbetrieb wird bei der Kernverwaltung als Finanzanlage bilanziert. Bisher haushaltsinterne Leistungsbeziehungen werden künftig als Beziehungen zwischen Kernhaushalt und Eigenbetrieb ausgewiesen.
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | × | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| Die Anlagen 1 (Begründung) und 2 (Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) enthalten Geschäftsgeheimnisse der LHG sowie betriebswirtschaftliche Planungen der HL, deren Bekanntwerden diesen zum wirtschaftlichen Nachteil gereichen kann. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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öffentlich
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135,3 kB
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4
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öffentlich
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50,9 kB
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5
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öffentlich
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102,2 kB
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