Antrag eines Ausschusses - VO/2025/14306-09
Grunddaten
- Betreff:
-
Beirat für Menschen mit Behinderung - Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschusses
- Federführend:
- 2.000.3 - Stabsstelle Beirat für Menschen mit Behinderungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Nov 6, 2025
|
Beschlussvorschlag
1.
Die Maßnahme Nr. 51 „Zuschussreduzierung – Reduzierung der Aufwendungen in den für den Zeitraum ab 2027 neu abzuschließenden Budgetverträgen und beschiedenen Zuwendungen durch Standardanpassung“ wird aus der Konsolidierungsliste 2026 gestrichen und dem Haushalt 2026 zugeordnet.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt, die geplante Kürzung der Budgetverträge 2027–2031 für soziale Einrichtungen nicht vorzunehmen.
Die bestehenden Budgets sollen auf dem derzeitigen Niveau fortgeführt und entsprechend der Preisentwicklung angepasst werden, um die Stabilität und Verlässlichkeit sozialer Angebote in Lübeck zu sichern.
2.
Die Maßnahme Nr. 45 „Umstellung bei den heilpädagogischen Fachkräften und Assistenten:innen von externem auf städtisches Personal“ soll im Haushalt 2026 umgesetzt werden.
Begründung zu 1.:
Die geplanten Kürzungen um 10 % würden erhebliche Auswirkungen auf die soziale Versorgung in Lübeck haben. Sie gefährden Strukturen, die für den Schutz und die Unterstützung vieler Menschen in unserer Stadt unverzichtbar sind.
Weniger Mittel bedeuten zwangsläufig weniger Personal, weniger Angebote und längere Wartezeiten. Das trifft vor allem Menschen, die ohnehin belastet sind – Kinder, Familien und Menschen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung, die auf verlässliche und niedrigschwellige Hilfen angewiesen sind.
Solche Einsparungen stehen im Widerspruch zu den Zielen der Stadt, Inklusion, Barrierefreiheit und soziale Teilhabe zu fördern. Auch die Verpflichtungen aus dem Grundgesetz, der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz sprechen klar dagegen.
Außerdem wäre der Spareffekt nur kurzfristig. In der Folge würden höhere Kosten in anderen Bereichen entstehen – etwa in der Gesundheitsversorgung, in der Jugendhilfe oder im Sozialwesen.
Aus sozialer und fachlicher Verantwortung sollte daher auf die geplante Kürzung verzichtet werden.
Begründung zu 2.:
Die feste Anstellung der heilpädagogischen Fachkräften und Assistenten:innen in den städtischen Kitas stärkt die Qualität inklusiver Bildung nachhaltig. Durch ihre dauerhafte Präsenz werden sie zu einem festen Teil der Teams, fördern Zusammenarbeit und sichern verlässliche Beziehungen zu Kindern und Eltern. Besonders für Kinder mit schweren Behinderungen bedeutet dies mehr Teilhabe und Unterstützung im Alltag. So wird Inklusion selbstverständlich gelebt.
