Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14530
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 75.000,00 EUR für das Wichtelwunderland 2025 (WWL)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.000 - Fachbereichsleitung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Oct 13, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Oct 14, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 6, 2025
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Seit 2023 ist der Kirchhof von St. Jakobi zur Weihnachtszeit Heimat des Wichtelwunderlandes. Hier kann man nicht nur das Wichteldorf als magischen Erlebnisraum spielerisch erkunden, sondern als Familie gemeinsam weihnachtlich aktiv werden. Im Jahr 2024 wurde das Wichtelgolf mit zehn kreativ gestalteten Minigolfbahnen neuer Aktivbestandteil des Wichtelwunderlandes – ein Highlight für Kinder, Familien, Schul- und Kindergartengruppen gleichermaßen. Zusätzlich bietet die Wichtelwerkstatt ein kreatives Bastel- und Mitmachprogramm für Kinder und Jugendliche.
Mit Schreiben vom 24.09.2025 hat die Possehl-Stiftung eine Förderung in Höhe von 75.000,00 EUR zugesagt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 75.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2025 einen Gesamtwert von 641.350,60 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 75.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 76 Abs. 4 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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