Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14460
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung eines Sperrvermerks
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.020 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 23, 2025
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Oct 14, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 25, 2025
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Nov 6, 2025
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Die o. g. Stelle wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 26.09.2024 unter TOP 9.8.1 mit der VO/2024/13494-01-01 AT mit einem Sperrvermerk versehen.
Es handelt sich dabei um die Stelle IT-Controller:in für den Fachbereich Wirtschaft und Soziales. Die Rolle IT Controller:in ist in anderen Fachbereichen bereits seit einigen Jahren einheitlich etabliert.
Bislang behilft sich der FB2 mit der Funktion eines IT-Beauftragten. Diese Funktion wird aktuell durch den stellvertretenden Bereichsleiter 2.021 Fachbereichsdienste zu 70% zulasten originärer Aufgaben wahrgenommen. Bereits in 2024 hat sich gezeigt, dass diese Regelung angesichts der Komplexität von IT Aufgaben im Fachbereich kein gangbarer Weg mehr ist. Daraufhin wurde für den Stellenplan 2025 die Stelle IT Controller:in angemeldet und budgetiert. Zudem ist eine Funktion IT-Beauftragter stadtweit konzeptionell nicht mehr vorgesehen.
Mit Aufhebung des Sperrvermerkes kann der FB2 dem Beispiel anderer Fachbereiche folgen, sich adäquat zum Thema IT aufstellen und die Funktion IT-Beauftragter vollumfänglich in der neuen Funktion aufgehen lassen.
Unabhängig davon nehmen die Digitalisierungserfordernisse v.a. im Bereich der sozialen (Dienst-)Leistungen enorm zu und benötigen eine enge, steuernde und bereichsübergreifende Begleitung. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist die steuernde Begleitung der Digitalisierung unabdingbar. Wichtige größere Digitalisierungsprojekte sind bereits in der Umsetzung oder sind für die Zukunft geplant. Zudem werden immer mehr Leistungen des FB2 digital angeboten. Den verschiedensten Herausforderungen, u.a. in der Planung und Umsetzung bei entsprechenden Digitalisierungsthemen, muss nach Ansicht der zuständigen Senatorin des FB2 auf der Ebene des Fachbereichscontrollings und somit unmittelbar angeknüpft an die Fachbereichsleitung, begegnet werden.
Zusätzlich können die originären Aufgaben auf der Stelle der stellvertretenden Bereichsleitung Fachbereichsdienste abgearbeitet werden.
Unter Abwägung von Prioritäten wird zur Kompensation die derzeit unbesetzte und budgetierte Stelle 0000 7588, Funktion SB, Dotierung A10, aus dem Stellenplan gestrichen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO: |
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