Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2025/14573
Grunddaten
- Betreff:
-
AfD: Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Gehbehinderung zur Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- AfD-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 25, 2025
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Nov 27, 2025
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Entscheidung
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Oct 7, 2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Hansestadt Lübeck ermöglicht Menschen mit nachgewiesener Gehbehinderung die Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone, auch während der geltenden Sperrzeiten (10:30–19:00 Uhr).
Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Nachweis einer Gehbehinderung durch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Landesamtes für Soziale Dienste, aus dem der anerkannte Grad der Behinderung (GdB) hervorgeht.
Verpflichtung, den E-Scooter ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) zu bewegen.
Ausgabe einer sichtbaren Genehmigungsplakette oder Karte durch die Stadtverwaltung, die von Ordnungsbehörden kontrolliert werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Verfahren zur Beantragung und Ausgabe der Genehmigungen einzurichten.
Viele Menschen in Deutschland – und selbstverständlich auch in Lübeck – leiden unter Gehbehinderungen infolge von Knie- oder Hüftproblemen. Sie können längere Wege nur unter Schmerzen oder gar nicht bewältigen. Der Einsatz von E-Scootern in Schrittgeschwindigkeit ermöglicht diesen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen, kulturellen und touristischen Leben, ohne die Sicherheit der übrigen Fußgänger zu beeinträchtigen.
