Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14366
Grunddaten
- Betreff:
-
Preistarif der Museen der Hansestadt Lübeck - Anpassung der Ticketpreise für Erwachsene
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Sep 8, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 23, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 25, 2025
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Nov 6, 2025
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Der aktuelle Preistarif der Lübecker Museen gilt seit dem 1.4.2024. Die für diesen Tarif von der Bürgerschaft beschlossenen umfänglichen Änderungen hatten zum Ziel, eine größere Transparenz der Ticketstruktur durch Vereinheitlichung und Vereinfachung herzustellen sowie eine niedrigschwellige Zugänglichkeit der Museen zu erreichen, um die Publikumsstrukturen zu diversifizieren und damit eine größere gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Der in 2024 beschlossene Tarif hatte daher vorerst auf pauschale Eintrittspreiserhöhungen verzichtet und stattdessen grundsätzliche strukturelle Änderungen vorgesehen. Wichtigste Maßnahmen für das Erreichen der genannten Ziele waren die Einführung eines neuen Tages- bzw. Zweitagestickets sowie die Ausweitung des kostenfreien Eintritts für Menschen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, für Kinder und Jugendliche sowie für ehrenamtlich Engagierte.
Den Einnahmeverlust, der durch diese erweiterte Kostenfreiheit zu erwarten war, hatten die Lübecker Museen mit 53.000 Euro p.a. kalkuliert. Erhofft wurde eine teilweise Kompensation durch den gesteigerten Verkauf des neuen Tagestickets im Vergleich zum vorherigen Rabattticket.
Der tatsächliche Einnahmeverlust belief sich im ersten Gültigkeitsjahr des Tarifs (1.4.2024 bis 31.3.2025) auf rund 47.946 Euro im Vergleich zu den Einnahmen im Vorjahreszeitraum (1.4.2023 bis 31.03.2024):
Eintrittseinnahmen 01.04.2023 bis 31.03.2024 | Eintrittseinnahmen 01.04.2024 bis 31.03.2025 | Differenz |
798.671 € | 750.725 € | 47.946 € |
Dass die Einnahmeverluste nicht stärker ausgeglichen werden konnten, ist auch darauf zurückzuführen, dass zwei Häuser des Museumsverbundes für drei Monate (Museum Behnhaus Drägerhaus) bzw. zwei Monate (Günter Grass-Haus) innerhalb des Berechnungszeitraums aufgrund von Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten komplett geschlossen werden mussten und das Tages-/Zweitagesticket in dieser Zeit an Attraktivität eingebüßt hat.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage und dem unveränderten Zuschussbedarf des Museumsverbundes halten die Lübecker Museen dennoch als weitere Maßnahme eine moderate Erhöhung einiger Eintrittspreise nach zwei Jahren (d.h. zum 1.4.2026) für geboten, um die Erlöse durch Eintrittseinnahmen zu steigern und auf diese Weise einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten.
Dabei ist es den Museen ein Anliegen, die o.g. noch immer gültigen Zielsetzungen nicht aus dem Blick zu verlieren und insbesondere den niedrigschwelligen Zugang durch den kostenfreien Eintritt für die bislang berechtigten Besucher:innengruppen zu erhalten. Die geplante Erhöhung der Eintrittspreise soll sich daher auf die regulären Tickets für Erwachsene sowie auf die neu eingeführten Tages- und Zweitagestickets beschränken. Insbesondere bei den Tages- und Zweitagestickets handelt es sich um ein Angebot, das vornehmlich von Tourist:innen angenommen wird, die somit die hauptsächlich von der geplanten Preiserhöhung betroffene Zielgruppe stellen.
Finanzielle Auswirkung
Ausgehend von der Anzahl der im Zeitraum 1.4.2024 bis 31.3.2025 verkauften regulären Erwachsenen- und Tages-/Zweitagestickets rechnen die Lübecker Museen mit Mehrerträgen in Höhe von 60.000 Euro für das erste vollständige Gültigkeitsjahr der Eintrittspreiserhöhung (01.04.2026 bis 31.03.2027). Für das Haushaltsjahr 2026 wird demnach ein Mehrertrag in Höhe von 45.000 Euro angesetzt.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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47,6 kB
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