Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14121-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Jul 7, 2025
| |||
|
|
Jul 21, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Jul 22, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jul 24, 2025
|
Beschlussvorschlag
Bezugnehmend auf die VO/2025/14121 wird der Bürgermeister beauftragt, die in diesem Bericht aufgeführten Maßnahmen wie folgt durchzuführen:
- Zur Anbindung des Hafenhauses wird die Variante J zum Fahrplanwechsel 2025 umgesetzt
- Für den Ortsbus Travemünde wird die Variante E mittelfristig umgesetzt
- Im Bereich Pommernzentrum werden neue Haltestellen zur verbesserten Anbindung an die Linien 30 und 40 geplant. Im Bereich Henry-Koch-Straße wird eine neue Haltestelle an der Travemünder Landstraße geplant.
- Zum Fahrplanwechsel 2025 werden zwei zusätzliche direkte Sonderfahrten zwischen Kücknitz Schulzentrum und Travemünde eingerichtet.
- Es wird zwecks Kostenbeteiligung Kontakt zur DB aufgenommen, damit geklärt wird, ob die Kosten der Variante 7 zur zweiten Anbindung Travemündes für die HL deutlich reduziert werden können.
- Es wird geprüft, ob die Trasse für die zweite Anbindung in Teilen auf die Ivendorfer Landstraße verlegt werden kann, um die Kosten zu senken und Konflikte mit dem geplanten Solarpark zu vermeiden.
- Eine niveaufreie Querung der Bahntrasse am Gneversdorfer Weg mittels einer Unterführung wird aufgrund der entstehenden Barrierewirkung nicht weiterverfolgt
Die Begründung der einzelnen Maßnahmen ist der VO/2025/14121 zu entnehmen.
Die in der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen beziehen sich auf die Beschlusspunkte 1 und 4. Die empfohlene Maßnahme J ersetzt die derzeitige Pendelbuslösung (Linie 36). Die Kosten der zukünftigen Variante J liegen unterhalb der Kosten der derzeitigen, vor einem Jahr beschlossenen Linie 36. Insofern handelt es sich bei Beschlusspunkt 1 nicht um zusätzlich anfallende Kosten.
Beschlusspunkt 2 ist noch nicht mit finanziellen Auswirkungen hinterlegt, da die Umsetzung erst mittelfristig zum Tragen kommt.
Mittel für Beschlusspunkt 3 sind zum Haushalt angemeldet. Abhängig vom Beschluss des Haushalts können die Maßnahmen 2026 ff. sukzessive umgesetzt werden.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||
|
|
| ||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||
| ||||||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
| x | freiwillig | ||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||
|
| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| x | Ja – Begründung: |
|
| Durch die Aufnahme zweier zusätzlicher Fahrten zum Fahrplanwechsel 2025 zwischen Kücknitz und Travemünde entstehen ggf. höhere Emissionen. |
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
104,9 kB
|
