Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14252
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage: AM Frank Zahn zur Strandnutzung durch Auszubildende der Feuerwehrakademie
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Kenntnisnahme
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May 13, 2025
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Beschlussvorschlag
Seit 2023 werden an der Akademie der Feuerwehr Lübeck jährlich bis zu 50 Feuerwehrfrauen- und -männer ausgebildet. Die Auszubildenden kommen aus ganz Schleswig-Holstein zur Absolvierung einer Feuerwehrgrundausbildung nach Lübeck.
Als Wohlfühlfaktor während dieser schwierigen Ausbildung kann ein Strandbesuch beitragen.
Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Kurort und Seeheil-bad Travemünde (Strandsatzung), ermöglicht Auszubildenden einen kostenfeien Zugang zu den Lübecker Stränden.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Fallen auch die Auszubildenden der Feuerwehrakademie für den Ausbildungszeitraum unter diese Regelung?
2. Wie weisen sich die Auszubildenden gegenüber einer Kontrolle als Lehrgangsteilnehmende aus?
