Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14042
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 02.14.00 - Geniner Ufer/Welsbachstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Apr 7, 2025
|
Beschlussvorschlag
Im Stadtteil St. Jürgen, nördlich der Welsbachstraße, werden die im Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/Welsbachstraße – geplanten Erschließungsstraßen, wie in dem als Anlage beigefügten Plan ersichtlich, wie folgt benannt:
Geniner Ufer: Planstraße 1
Zündstein: Planstraße 2
Wolframweg: Planstraße 3
Lichtbogen: Planstraße 4
Das Plangebiet wird über die Welsbachstraße und die Straße Bei der Gasanstalt erschlossen und besitzt derzeit keine nutzbare interne Erschließung. Die Grundstücke Geniner Ufer 1 – 4 sind über die Straße Geniner Ufer erschlossen.
Zukünftig werden 4 neue Stichstraßen (Planstraßen 1 bis 4) mit Wendeanlagen die innere Erschließung im Bebauungsplangebiet übernehmen. Für das Baugebiet können die vorhandenen Straßennamen „Bei der Gasanstalt“ und „Welsbachstraße“ als Motivgruppe durch die Benennungsvorschläge erweitert werden. Damit entsprechen diese Benennungsvorschläge sowohl den Grundsätzen der aktuell gültigen Internen Richtlinie für die Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck vom 18. Januar 1995 als auch den Empfehlungen des Deutschen Städtetages.
Die Straße „Bei der Gasanstalt“ hat ihren Namen von dem dort ursprünglich ansässigen Gaswerk. Ein Gaswerk, veraltet auch Gasanstalt oder Gasfabrik, ist eine Anlage zur Herstellung, Speicherung und Bereitstellung von technischen Gasen, insbesondere von solchen für Heiz-und Beleuchtungszwecke (s. Wikipedia).
Die „Welsbachstraße“ wurde nach Carl Auer Freiherr von Welsbach, einem österreichischen Chemiker und Unternehmer benannt. Er war Gründer der Treibacher Industrie AG und der Auer-Gesellschaft in Berlin. Er erwarb sich Verdienste als Entdecker der vier chemischen Elemente Neodym, Praseodym, Ytterbium und Lutetium und als Erfinder des Glühstrumpfs im Gaslicht, der Metallfadenlampe und des Zündsteins im Feuerzeug. Für den Vertrieb der Glühlampe kreierte Herr von Welsbach den Phantasienamen Osram (s. Wikipedia).
Planstraße 1: Geniner Ufer: Die Straße Geniner Ufer muss zur Umsetzung des Bebauungsplanes 02.14.00 im südlichen Verlauf zwischen der Straße An der Gasanstalt bis zur Einmündung der Planstraße 1 eingezogen werden. Die Restverkehrsfläche des Geniner Ufers erschließt die Grundstücke mit den Hausnummern 1 – 4. Durch die Benennung der Planstraße 1 als Geniner Ufer wird die Auffindbarkeit der dortigen Grundstücke verbessert und der bereits seit 1868 verwendete Straßenname Geniner Ufer verliert nicht an Bedeutung.
Das Verfahren zur notwendigen Einziehung erfolgt mit einer gesonderten Vorlage.
Planstraße 2: Zündstein: Der Zündstein besteht aus einer Legierung aus Cer und Eisen und wurde 1898 von Carl Auer von Welsbach entdeckt. Das sogenannte Auermetall wurde im Jahr 1903 patentiert (s. Wikipedia).
Planstraße 3: Wolframweg: Wolfram ist ein chemisches Element, das als weißglänzendes Schwermetall eine hohe Dichte besitzt. Bereits mit geringen Verunreinigungen wird es spröde. Es ist das chemische Element mit dem höchsten Schmelz- und Siedepunkt. Seine bekannteste Verwendung ist daher die Glühwendel in Glühlampen (s. Wikipedia).
Planstraße 4: Lichtbogen: Ein Lichtbogen entsteht bei ausreichend hoher elektrischer Potentialdifferenz (Spannung) und Stromdichte durch Stoßionisation. Die Gasentladung bildet ein Plasma, in dem die Teilchen (Atome oder Moleküle) zumindest teilweise ionisiert sind. Die freien Ladungsträger haben zur Folge, dass das Gas elektrisch leitfähig wird (s. Wikipedia).
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||
|
|
| ||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||
| ||||||||||
|
|
| ||||||||
|
|
| ||||||||
Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||
| X | freiwillig | ||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||
|
|
| ||||||||
|
|
| ||||||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja | ||||||||
| X | Nein | ||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
227 kB
|
