Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/13903-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf Anfrage BM Andreas Müller (Die Linke), Anfrage gem. §16 GO: (Verbotene) Buchstaben- und Zahlenkombinationen bei Kfz-Kennzeichen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 3.030 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Mar 27, 2025
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Beschlussvorschlag
- Welche Kfz-Kennzeichen sind in Schleswig-Holstein verboten?
Alle Kennzeichen welche nach § 9 Abs. 1 Fahrzeugszulassungsverordnung (FSV) gegen die guten Sitten verstoßen. Dies erfordert jedes Mal eine Einzelfallprüfung.
- Welche Möglichkeiten hat die Hansestadt Lübeck, um darüber hinausgehend weitere Kennzeichen /Buchstaben und Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen nicht auszugeben?
Neben der Einzelfallprüfung existiert eine interne Liste von Buchstabenkombinationen, welche dieses Kriterium erfüllen (Beispiele hierfür sind: KZ, HJ, SA, SS oder NS).
Zulassungsbehörden können bestimmte Kombinationen sperren, beispielsweise Heide die Kombination HEI-L. Derlei gesperrte Kombinationen gibt es für das Kennzeichen HL nicht.
- Wird bei der Kfz-Meldestelle erfasst, wer für ein Autokennzeichen z.B. Buchstabenkombinationen aus der NS-Zeit wünscht?
Gesperrte Kennzeichen können nicht reserviert oder beantragt werden, entsprechend werden solche Fälle nicht erfasst.
- Wenn ja, wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren Wunschkombinationen für KfZ-Kennzeichen von Antragstellenden abgelehnt, weil diese verboten sind?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
