Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/13982
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 27.081,00 Euro für die Unterstützung der ehrenamtlichen Sprachförderung an der VHS Lübeck für die Jahre 2025 bis 2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.403 - Volkshochschule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 20, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 27, 2025
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Menschen, die aufgrund von Flucht und Migration nach Deutschland kommen, benötigen meist Unterstützung beim Ankommen in ihrer neuen Umgebung und insbesondere beim Erlernen der deutschen Sprache. Dies kann häufig nicht ausreichend durch reguläre Deutschkurse und Beratungsangebote abgedeckt werden. Ehrenamtliche leisten hier einen wertvollen Beitrag, benötigen selbst jedoch auch Unterstützungs-, Qualifikations- und Beratungsangebote, um ihre Arbeit für die Lerner:innen und sich selbst passend zu gestalten.
Hierfür bietet die VHS Lübeck eine offene Anlaufstelle an. Zum einen für Personen, die sich in der Sprachförderung bei der Deutschvermittlung ehrenamtlich engagieren, zum anderen für Lübecker:innen mit Deutschlernbedarf, die eine:n Sprachhelfer:in suchen.
Die Sprachhelfer:innen erhalten bei der VHS Lübeck eine modular aufgebaute Grundqualifizierung und aufbauende Schulungseinheiten nach Bedarf. Zusätzliche Beratungs- und Supervisionstermine sowie regelmäßige Treffen zu methodisch-didaktischen Themen der Sprachvermittlung, fachlichem Austausch und gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Aspekten werden angeboten.
Die Sprachhelfer:innen erweitern durch die Qualifizierungs- und Beratungsangebote der VHS ihre Expertise und erhalten mehr Sicherheit im Umgang mit herausfordernden Situationen und fachlichen Besonderheiten der Sprachvermittlung.
Für die Qualifizierungsmodule, die monatlichen Treffen und die Ausstattung der Ehrenamtlichen, sind Kosten in Höhe von 9.027 Euro pro Jahr kalkuliert. Diese Kosten werden dankenswerter Weise in voller Höhe durch die Possehl-Stiftung getragen. Die Förderung ist vorgesehen für einen Zeitraum von drei Jahren (2025 bis 2027).
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 27.081,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 5.090.128,18 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 27.081,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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887,6 kB
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