Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/13899-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf Anfrage des BM Markus Stappen gem. §16 GO: Leistungsempfänger für Arbeiten bei kommunalen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.020 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Feb 27, 2025
|
Beschlussvorschlag
Anfrage des BM Markus Stappen gem. §16 GeschO: Leistungsempfänger für Arbeiten bei kommunalen, staatliche oder gemeinnützigen Trägern in der Bürgerschaft am 30.01.2025.
Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist es möglich, Leistungsempfänger Arbeiten bei kommunalen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern zuzuweisen.
Wird dies in Lübeck praktiziert?
Wenn ja, wie ist hier die zahlenmäßige Aufteilung zwischen den beiden Gruppen?
Wenn nein, warum wird dies nicht gemacht?
Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist es möglich, Leistungsempfänger Arbeiten bei kommunalen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern zuzuweisen.
Wird dies in Lübeck praktiziert?
Wenn ja, wie ist hier die zahlenmäßige Aufteilung zwischen den beiden Gruppen?
Wenn nein, warum wird dies nicht gemacht?
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
144,2 kB
|
