Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL - VO/2024/13678-01
Grunddaten
- Betreff:
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Fraktion LINKE & GAL, Antrag zu: Bericht über die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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Nov 28, 2024
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck folgendermaßen zu ändern:
§ 4 Kurzzeitparken
Auf Parkflächen, deren Parkscheinautomaten das kostenlose Kurzzeitparken anbieten („Brötchentaste“), beträgt die kostenlose Parkzeit 20 10 Minuten, ausgenommen hiervon ist die Parkfläche am Verwaltungszentrum Mühlentor, hier beträgt die kostenlose Parkzeit 30 Minuten.
Zusätzlicher Antrag hierzu: Kostenfreies Kurzzeitparken soll nur noch am Verwaltungszentrum Mühlentor und am Hauptbahnhof möglich sein.
§ 9 Förderung alternativer Antriebsarten Vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge (PHEF-Fahrzeug und PHEV-Fahrzeug) nach Maßgabe des Gesetzes „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)“ können im Zeitraum ab Inkrafttreten bis zum 31. Dezember 2026 auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen, ausgenommen die Stellplätze in den Gebührenzonen I und IV (§ 2) im öffentlichen Straßenraum für die jeweilige Höchstparkdauer kostenlos parken, , wenn sie mit einer der folgenden Kennzeichnungsarten versehen sind: -
ein um den Kennbuchstaben „E“ in Anschluss an die Erkennungsnummer ergänztes Kennzeichen; - eine für ausländische Fahrzeuge durch die Zulassungsbehörden ausgegebene (blaue) Plakette, die an der Rückseite des Fahrzeugs gut sichtbar angebracht ist; - die im Ausland erteilten Kennzeichen und Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge.
(§ 9 wird inhaltlich gestrichen. Die nachfolgenden §§ rücken auf.)
Zu § 4: Wir wollen durch kostenloses Parken keine Anreize geben, um „mal eben schnell mit dem Auto zu fahren“. Deshalb soll die sogenannte „Brötchentaste“ entfallen - bis auf vor dem Hauptbahnhof und am Verwaltungszentrum Mühlentor.
Zu § 9: Elektroautos sind zwar im Betrieb umweltfreundlicher als Pkw mit Verbrennungsmotor, sie nehmen jedoch aufgrund ihrer häufig überdimensionierten Größe erheblichen Platz im öffentlichen Straßenraum ein. Durch Größe und Gewicht werden der Allgemeinheit, wie bei anderen motorisierten Fahrzeugen auch, Kosten verursacht. Daran sollten sich die Besitzenden dieser Fahrzeuge genauso wie andere beteiligen und deshalb auch Parkgebühren zahlen.
