Bericht öffentlich - VO/2024/13423
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresberichte 2019 - 2022 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Dec 2, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Jan 30, 2025
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Die Hansestadt Lübeck ist gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV, der nicht schienengebunden ist. In ihrer Funktion als Aufgabenträger ist die HL dafür verantwortlich die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung (gemeinwirtschaftliche Verpflichtung) vorzunehmen.
Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße hat jeder Aufgabenträger einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Dieser Bericht muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.
Nachrichtlich werden auch weiterhin die Daten für die Priwallfähre aufgeführt. Grundlage für die Betrauung der Fährleistungen ist eine Vergabe als sog. Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB. Inhouse-Vergaben unterliegen nicht den Berichtspflichten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Für die Jahre 2019 bis 2022 sind diese Berichte als Anlage 1 bis 4 diesem Bericht beigefügt. Ab dem Jahr 2023 wird wieder ein jährlicher Bericht erfolgen (im vierten Quartal 2024).
Hinweis: Der Bericht ist inhaltlich mit SWL Mobil abgestimmt, die Daten wurden von
dort zur Verfügung gestellt bzw. entstammen ab 2020 aus der mit dem öDA vorgeschriebenen Trennungsrechnung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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153,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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153,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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153,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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123,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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127 kB
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