Antrag des fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedes Lothar Möller - VO/2023/12366
Grunddaten
- Betreff:
-
BM Möller: Einführung einer Ehrenamtspauschale für die Freiwillige Feuerwehr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedes Lothar Möller
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Aug 31, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Sep 19, 2023
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Nov 19, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 26, 2023
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Oct 10, 2023
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Nov 26, 2024
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 28, 2023
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Nov 28, 2024
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Die „Bürger für Lübeck“ (BfL) empfehlen der Kommune, in die Entschädigungssatzungen für die Freiwilligen Feuerwehren (FFW) eine Aufwandspauschale von 112 Euro monatlich für alle Aktiven aufzunehmen.
Die FFW in Lübeck sollen damit gestärkt werden. Ziel ist es, zum einen den rund 1119 ehrenamtlich Aktiven in den 22 Ortswehren in der Hansestadt einen besonderen Dank für ihre einzigartige Einsatzbereitschaft auszusprechen. Zum anderen soll die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamtes gestärkt und die Nachwuchsgewinnung unterstützt werden.
Das ist Ausdruck der großen Wertschätzung und Anerkennung für das Ehrenamt. Die FFW leisten einen unersetzlichen Einsatz für unsere Gesellschaft. Ohne sie würde die Feuerwehr nicht funktionieren. Die Pflichtaufgaben und Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zudem darf man nicht vergessen, dass die Ehrenamtlichen in ständiger Bereitschaft stehen und jederzeit in den Einsatz gerufen werden können. Infolge der zunehmenden Einbindung in die alltägliche Gefahrenabwehr leisten zudem viele Funktionsträger der FFW über das übliche Maß hinaus ihren Dienst. Aus diesem Grund erhalten zukünftig nicht mehr nur die Funktionsträger eine Aufwandsentschädigung.
Allen Feuerwehrangehörigen der Einsatz- und Reserveabteilung soll eine Aufwandspauschale von 112 Euro monatlich gezahlt werden.
Damit sind die Mittel, die bisher als jährliche Prämienzahlung vorgesehen waren, nicht zweckgebunden und könnten von den Kameraden frei genutzt werden.
Die jährliche Aufwandsentschädigung soll unabhängig von möglichen Funktionsentschädigungen gezahlt werden, wie sie zum Beispiel Wehrführer oder Gerätewarte aufgrund ihrer besonderen Verantwortung erhalten. Jetzt ist es an der Lübecker Bürgerschaft, ein deutliches Zeichen zu setzen und die Entschädigungssatzung zugunsten der Attraktivität des Ehrenamts bei unseren FFW zu ändern.
Die Alternative, die Berufsfeuerwehr mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen, wäre um ein Vielfaches teurer. Es handelt sich deshalb um eine gute Investition für die Gemeinschaft allgemein und für die Gefahrenabwehr im Besonderen. Außerdem könnte dies ein Denkanstoß der Würdigung anderer wichtiger Ehrenamtsorganisationen sein.
