Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - 2024/13513-01-02
Grunddaten
- Betreff:
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Fraktion Unabhängige Volt-PARTEI: Änderungsantrag zu Austauschvorlage: Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Sanierung Buddenbrookhaus" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von > netto 175.000,- EUR des veranschlagten Gesamtbudgets
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Lübecker Bürgerinnen und Bürger über den Fortgang des Bauvorhabens Neues Buddenbrookhaus in der nunmehr von der Verwaltung vorgelegten Form selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
2. Der Bürgermeister wird beauftragt die Fragestellung mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und die erforderlichen Informationen, die den Abstimmungsberechtigten vorzulegen sind, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Januar 2025 vorzubereiten.
3. Der Bürgerentscheid soll spätestens am Tag der Bundestagswahl 2025 durchgeführt werden.
Die Fortsetzung des Projektes Neues Buddenbrookhaus wird von vielen Lübecker:innen und Lübeckern kritisch hinterfragt, da die Kostensteigerungen um mind. 9 Mio.€ und die Verlängerung der Bauzeit bis 2031 sowie der Umgang mit dem Denkmal unangemessen erscheinen. Bei den erheblichen finanziellen Auswirkungen und der weiterhin anhaltenden Kritik bedarf die Entscheidung über die Fortsetzung des Projektes einer breiten stadtgesellschaftlichen Zustimmung.
Die Grundlagen für den vorliegenden Förderbescheid haben sich geändert. Es ist ein Fördernachtrag zu stellen. Alle Erklärungen des Fördermittelgebers stehen unter dem Vorbehalt einer neuen Prüfung. Ob tatsächlich von der angenommenen Fördersumme und dem zugestandenen verlängerten Bauzeiten ausgegangen werden kann, ist offen. Deshalb kann auch nicht abgeschätzt werden, ob der Beschluss der Bürgerschaft, einen Bürgerentscheid zur Fortsetzung des Projektes Neues Buddenbrookhaus durchzuführen, signifikante Auswirkungen auf den Förderbescheid des Landes hat. Verbindliche Klarheit zum Zuwendungsbescheid wird nach der Verwaltungsvorlage erst im Oktober 2026 erwartet.
Ein Bürgerentscheid im kommenden Jahr würde nach dem vorliegenden Zeitplan zum Projektablauf nicht zwingend Verzögerungen bedeuten. Für das kommende Jahr sind lediglich Planungsarbeiten vorgesehen. Der Abbruch der oberirdischen Gebäude Mengstraße 4 und 6 ist erst ab März 2026 terminiert. Der Neubaubeginn ist ab März 2027 geplant.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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