Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13208
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Ausschussmitgliedes und Wahl von zwei stellvertretenden stimmberechtigten Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Lübecker Jugendrings
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 5, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2024
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Beschlussvorschlag
Frau Ann-Kathrin Petersen wird als stellvertretendes stimmberechtigtes Ausschussmitglied im Jugendhilfeausschuss von der Bürgerschaft abberufen.
Frau Julia Seriana Rasche und Herr Moritz Griepentrog werden als stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag des Lübecker Jugendrings in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Aufgrund § 48 Jugendförderungsgesetz in Verbindung mit § 40a Gemeindeordnung SH können Mitglieder, die durch die Gemeindevertretung berufen werden, auch durch die Gemeindevertretung wieder abberufen werden. Frau Ann-Kathrin Petersen nimmt ihre Tätigkeit als stellvertretendes stimmberechtigtes Ausschussmitglied im Jugendhilfeausschuss nicht mehr war. Eine Rücktrittserklärung kann von ihr nicht eingeholt werden, daher muss sie in Abstimmung mit dem Lübecker Jugendring durch die Bürgerschaft abberufen werden.
Frau Katja Rößler hat ihr Mandat als bisherige Stellvertreterin des Lübecker Jugendrings im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und ist zurückgetreten.
Durch die Abberufung und den Rücktritt ist es notwendig die frei gewordenen Plätze neu zu besetzen.
Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Lübecker Jugendrings.
Rechtliche Gründe, die gegen eine Wahl von Frau Rasche und Herrn Griepentrog als stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder sprechen, liegen nicht vor.
Sie sind von der Bürgerschaft zu wählen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
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| freiwillig | ||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||
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| § 71 SGB VIII, § 48 JuFöG, § 40a GO SH und § 5 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| x | Nein | ||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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