Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2024/13508
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Glashüttenweg 33-35
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Sep 2, 2024
| |||
|
|
Sep 16, 2024
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, inwieweit ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den bisher nicht überplanten Bereich Glashüttenweg 33-35 eingeleitet werden kann.
Ziel der Planung sollte es sein, die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine gebietsverträgliche, gewerbliche Nutzung festzulegen. Dabei wären die kleinteiligen gewerblichen Strukturen und die begrenzte verkehrliche Leistungsfähigkeit der Zubringerstraßen zu berücksichtigen.
Vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zu einem Bauantrag ist dem Bauausschuss ein schriftlicher Bericht vorzulegen.
Für den Standort liegt ein Antrag des Eigentümers vor, auf einer Grundstücksfläche von ca. 60.000 m² und mit einer Halle mit einer Grundfläche von ca. 35.000 m², ein großes Logistikzentrum zu bauen. Der Betrieb des Logistikzentrums ist auch im Nachtbetrieb und an Wochenenden geplant. Der Gütertransport soll ausschließlich über die Straße abgewickelt werden.
Die Größenordnung dieses Vorhabens erscheint aufgrund der begrenzten Kapazitäten der verkehrlichen Erschließung und des langen Weges zu Autobahnanschlüssen problematisch. Die Wirtschaftsförderung wird gebeten, mit dem Vorhabenträger Kontakt aufzunehmen und einen geeigneten Gewerbestandort mit direkter Autobahnanbindung zu identifizieren.
Das Gebäude Glashüttenweg 33-35 steht unter Denkmalschutz. Eine Sanierungsfähigkeit wurde von der Denkmalschutzbehörde festgestellt. In einer vorliegenden ersten Kostenschätzung wurde vom Architekten für eine einfache Sanierung des Gebäudes für gewerbliche Zwecke ein grober Kostenrahmen von 1.500 €/m² benannt. Im Rahmen der Planung sollte deshalb auch geprüft werden, inwieweit der Erhalt des Gebäudes möglich erscheint.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
|
| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
