Bericht öffentlich - 0/09394-01-01-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht Kulturentwicklungsplanung (KEP) - Maßnahmen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Jul 8, 2024
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Beschlussvorschlag
Bezugnehmend auf den Beschluss VO/2020/09394-01-01 zur Aufstellung eines Kulturentwicklungsplanes werden auf Wunsch der Ausschussmitglieder (siehe Niederschrift vom 12.02.2024) und im Vorgriff auf die KEP-Gesamtfassung nur die beteiligungsorientiert entwickelten Maßnahmen im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vorgestellt.
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Im September 2024 wird der Kulturentwicklungsplan in der Gesamtfassung den Gremien und der Bürgerschaft vorgelegt. Im aktuellen Zwischenbericht werden nur die im Rahmen des beteiligungsorientierten Entwicklungsprozesses entwickelten Maßnahmen vorgestellt.
Insgesamt sind 36 Maßnahmen empfohlen. Davon sind vierzehn Maßnahmen (Nr. 1-14) ohne finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Lübeck. Die weiteren 22 Maßnahmen (Nr. 15–36) haben finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt. Davon sind sieben Maßnahmen (Nr. 15-21) mit politischen Beschlüssen hinterlegt. Für die restlichen fünfzehn Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen (Nr. 22-36) liegen keine bzw. nur für Teile der jeweiligen Maßnahme politische Beschlüsse vor.
Alle 22 empfohlenen Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Lübeck sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage derzeit nicht Bestandteil der Haushaltsplanungen. Auch wenn die im Bericht aufgezeigten Maßnahmen als fachlich sinnvoll angesehen werden und zur Erreichung strategischer Ziele der Hansestadt Lübeck beitragen, lässt die gegenwärtige Haushaltslage der Hansestadt Lübeck eine Ausweitung der finanziellen Mittel zur Umsetzung nicht gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen nicht zu. Die Kommunalaufsicht hat in der Haushaltsgenehmigung 2024 formuliert, dass es in der gegenwärtigen Situation gilt, „die Unsicherheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung und in den Inflationstendenzen mit ihren Folgen im Blick zu behalten. Steigenden Belastungen im Ergebnishaushalt sollte gerade jetzt mit eigenen Konsolidierungsanstrengungen begegnet werden. Für die hierfür notwendigen Beschlüsse sind von Seiten der Verwaltungen sowohl bezogen auf die Ergebnis- wie auch die Investitionsplanung geeignete Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen“. Neue, zusätzliche Ausgaben würden die Konsolidierungsnotwendigkeit weiter verschärfen.
Die Verwaltung strebt an, ergänzend zur öffentlichen Finanzierung und entsprechend der vorgenommenen Priorisierung eine Finanzierung dieser Maßnahmen über Drittmittel (bspw. über Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes SH sowie anderer Fördergeber:innen) zu erreichen.
Übersicht der Gesamtkosten der empfohlenen Maßnahmen und Projekte pro Jahr
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Mit politischen Beschlüssen (nur tlw. mit Musikschulen) | 439.100 € | 441.100 € | 476.100 € | 476.100 € |
Ohne bzw. nur in Teilen mit politischen Beschlüssen | 890.580 € | 1.360.680 € | 1.285.680 € | 1.408.180 € |
Gesamtkosten | 1.329.680 € | 1.707.680 € | 1.761.780 € | 1.884.280 € |
Weiteres Vorgehen und politische Abstimmung:
Juli – August 2024
- Fertigstellung und verwaltungsinterne Abstimmung KEP-Gesamtfassung
September 2024
- Beratung der KEP-Gesamtfassung im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege am 09.09.2024
- Beratung der KEP-Gesamtfassung im Hauptausschuss am 24.09.2024
- Abstimmung Bürgerschaft der KEP-Gesamtfassung am 26.09.2024
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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