Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2024/13428
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Erwerb Glashüttenweg 33-35 (Industriedenkmal F-Bau)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Entscheidung
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Jul 8, 2024
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Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss empfiehlt der Bürgerschaft folgende Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, Grunderwerbsverhandlungen mit dem Eigentümer Glashüttenweg 33-35 zu führen, um den Erhalt des Industriedenkmals F-Bau sicherzustellen. Auf die Bestimmungen des § 21 (Enteignung) Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen.
Die Pläne für die monumentalen Werksbauten Glashüttenweg 33-35 (F-Bau) stammen von dem auf Industriebauten spezialisierten Architekten Heinrich Bärsch (1899–1971), der auch das Opelwerk Brandenburg plante. Das Gebäude aus Stahlskelett mit Glasfassaden und Klinkerausfachung ist im Stil des "Neuen Bauens" gehalten bzw. echte Bauhausarchitektur und das letzte seiner Art. Während vergleichbare Bauten des Architekten Heinrich Bärsch dem Zweiten Weltkrieg zum Opfer fielen (Opelwerk in Brandburg).
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Der Erhalt des Gebäudes liegt im öffentlichen Interesse.
Zudem stellt sich die Frage der städtebaulichen Nutzung des Uferbereiches am Glashüttenweg. Der Bereich bietet enorme Potentiale für die Stadtentwicklung als Urbanes Gebiet mit einer Nutzungsdurchmischung attraktiver Funktionen. Logistikunternehmen mit erheblichen Schwerlastverkehrsaufkommen verschärfen bei der begrenzten Verkehrsinfrastruktur des Glashüttenweges die Gefahrensituation. Mit einem Grunderwerb bietet sich die Chance, das Baudenkmal in eine Neukonzeption des Quartiers zu integrieren und grundlegende städtebauliche Weichenstellungen vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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