Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13240
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) - Beschluss über Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 3, 2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.49.00 sowie die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2-5) gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ist er gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen sowie sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, es sei denn, die Änderung oder Ergänzung führt offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.
Siehe Anlage 5
Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – wird auf Grundlage der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches weitergeführt. Mit der Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuches aus dem Jahr 2023 ist die Öffentlichkeit in der Hauptsache nicht mehr – wie bisher üblich – durch Auslegung, sondern durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet zu beteiligen. Insofern wird von der Begrifflichkeit „Auslegungsbeschluss“ im Titel der Vorlage abgesehen.
Finanz. Auswirkung
Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | |
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| freiwillig | |
| X | vorgeschrieben durch: | |
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| BauGB | |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | |
| X | Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Kap. 10 der Begründung) | |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt. Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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815,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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437,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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