Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12812
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachspende im Wert von 170.360,70 € brutto für die Grundschule Schönböcken
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Jan 18, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jan 23, 2024
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Der Förderverein der Grundschule Schönböcken konnte durch Spenden der Possehl-Stiftung, der Friedrich-Bluhme und Else-Jebsen-Stiftung sowie der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck den Schulhof umgestalten.
Der umgestaltete Schulhof wurde nach Abschluss der Bauarbeiten, im April 2023, als Sachspende vom Förderverein an die Hansestadt Lübeck, Bereich Schule und Sport, übergeben. Die Umgestaltung umfasste u. a. Spielgeräte, Pflasterflächen sowie die Bepflanzung des Schulhofes.
Die Schulhofumgestaltung wurde mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr abgestimmt und auch baufachlich begleitet.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Einzelspende des Fördervereins der Grundschule Schönböcken mit Unterstützung der Possehl-Stiftung, der Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung sowie der Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck.
Für die Zuständigkeit bei der Spendenannahme gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Über die Annahme von Spenden
- mit einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro von gemeinnützigen Stiftungen
- mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro von allen anderen Geber:innen entscheidet der Hauptausschuss,
Dem zugrunde liegt die Entscheidung der Bürgerschaft zur Delegation vom 21.03.2013 (Vorlage VO/2013/00464).
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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