Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12779
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Bürgerbegehren Klimaentscheid Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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Nov 30, 2023
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft stimmt dem Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der städtische Masterplan hinsichtlich seiner Maßnahmen so angepasst wird, dass darin die Klimaneutralität für die Hansestadt Lübeck insgesamt bis 2035 verankert wird?“ zu.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
entfällt
Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein als Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 das bei der Hansestadt Lübeck eingereichte Bürgerbegehren „Klimaentscheid Lübeck“ mit folgender Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass der städtische Masterplan hinsichtlich seiner Maßnahmen so angepasst wird, dass darin die Klimaneutralität für die Hansestadt Lübeck insgesamt bis 2035 verankert wird?
für zulässig erklärt.
Die Bürgerschaft hat dies zum Anlass genommen, um den städtischen Masterplan zu prüfen. Der städtische Masterplan hinsichtlich seiner Maßnahmen wird angepasst. Die Klimaneutralität wird für die Hansestadt Lübeck insgesamt bis 2035 verankert.
Verfahrenshinweis – Bei Annahme dieser Vorlage wird die Vorlage der Verwaltung mit VO/2023/12746 zurückgezogen. Sollte diese Vorlage keine Mehrheit finden, wird die Vorlage VO/2023/12746 aufgerufen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||
| X | Nein | ||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Der Masterplan Klimaschutz und seine Umsetzung sind zu beschließen. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| Entfällt. |
