Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12376
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Steuerungsgruppe für die Kulturentwicklungsplanung (KEP-Steuerungsgruppe)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Entscheidung
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Sep 11, 2023
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stellt Einvernehmen darüber her, dass die im Ausschuss vertretenen Fraktionen ihre jeweiligen kulturpolitischen Sprecher:innen in die KEP-Steuerungsgruppe entsenden. Das Kulturbüro lädt unter Federführung der Senatorin für Kultur und Bildung mindestens zweimal im Jahr die kulturpolitischen Sprecher:innen in die KEP-Steuerungsgruppe ein.
Die vom Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege und unter Federführung und Verantwortung der Senatorin für Kultur und Bildung eingesetzte Arbeitsgruppe Kulturentwicklungsplanung (0/09394-01-01) legte mit dem 1. Zwischenbericht zur Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung (0/09394-01-01-01) den beauftragten konkreten Arbeitsauftrag zur Kulturentwicklungsplanung vor. Zudem begleitet die Arbeitsgruppe laut Beschluss vom 10.05.2021 den Prozess der Kulturentwicklungsplanung bis zur Vorlage in der Bürgerschaft.
Selbstgestellte Aufgaben der KEP-Steuerungsgruppe sind die Lenkung und Überwachung des Planungsprozesses und die Entscheidungsvorbereitung für den Ausschuss und die Bürgerschaft. Dazu gehört die Priorisierung der kulturpolitischen Schwerpunkte und strategischen Handlungsfelder sowie der entwickelten Maßnahmen. Der dafür erforderliche regelmäßige fachpolitische Austausch ist in der notwendigen Thementiefe für die Einzelmaßnahme Kulturentwicklungsplanung von den kulturpolitischen Sprecher:innen zu leisten.
Im 2. Zwischenbericht zur Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung (VO/2023/11871) wurden unter Einbezug der Arbeitsgruppe auf dem 4. AG-Treffen am 22.03.2023 weitere Meilensteine für die Umsetzung genannt. Ein Meilenstein ist die erneute Tagung der KEP-Steuerungsgruppe nach der Sommerpause. Aufgrund der Kommunalwahlen 2023 und des neubesetzten Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege ist eine aktualisierte Beschlusslage zur Besetzung der KEP-Steuerungsgruppe nötig.
Hinweis:
Die Gleichstellungsbeauftragte weist darauf hin, dass diese Regelung eine geschlechterparitätische Besetzung der KEP-Steuerungsgruppe nicht sicherstellt.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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