Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11735
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg - Erneuter Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Dec 19, 2022
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Beschlussvorschlag
1. Der am 05.11.2018 für die Flächen zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohnsiedlung Bornkamp und Teilen des nördlich angrenzenden Kleingartengeländes gefasste erneute Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – (Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, erneuert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13b Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Zu 1.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2018 die erneute Einleitung des Verfahrens mit verändertem Geltungsbereich nach § 13b BauGB einschließlich des Wechsels des Verfahrens von § 13a BauGB nach § 13b BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber durch das Baulandmobilisierungsgesetz die zeitliche Frist für den Abschluss von Bebauungsplanverfahren (Satzungsbeschluss) für Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB bis zum 31.12.2024 verlängert. Um die Fristsetzung an die aktualisierten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, erfolgt die erneute förmliche Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Ohne die Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses würden sämtliche bisher durchgeführten Verfahrensschritte erneut durchgeführt werden müssen, da der mit § 13b BauGB verbundene Verzicht nicht mehr möglich wäre.
Um das Bebauungsplanverfahren als beschleunigtes Verfahren ohne die Erforderlichkeit der Erstellung eines Umweltberichtes wie vorgesehen Anfang 2023 abschließen zu können, ist der erneute Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
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| freiwillig | ||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||
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| BauGB | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| X | Nein | ||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren beurteilt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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544,5 kB
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