Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10504
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Änderung des Aufstellungsbeschlusses / Erneuter Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Nov 1, 2021
|
Beschlussvorschlag
1. Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wird, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.
2. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 07.32.00 –Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld- durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 6) gebilligt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.
5. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes nach der erneuten öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Anlass für den erneuten Auslegungsbeschluss ist die Herausnahme des geplanten Zentrums für Hospizarbeit und Palliativmedizin. Die Planung für das betreffende Grundstück wird in Abstimmung mit dem Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.
Die erneute Auslegung ist erforderlich, weil der Bebauungsplanentwurf nach der Auslegung geändert wurde. Die Änderungen resultieren aus der Überarbeitung des Wasserwirtschaftlichen Begleitplanes, des Landschaftsplanerischen Fachbeitrages sowie aus der Differenzierung des Verkehrskonzeptes. Da die geänderten Festsetzungen die Grundzüge der Planung betreffen, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erforderlich.
Zur weiteren Begründung des Bebauungsplans, siehe Anlage.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||||||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||||||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||||||||||||||
|
| BauGB | ||||||||||||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||||||||||||||||
| X | Nein, zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Punkt 9 der Begründung | ||||||||||||||||||||||||||
|
| |||||||||||||||||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
|
| Die Planung beinhaltet sowohl Maßnahmen zum Klimaschutz als auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wie in der Begründung zum B-Plan dargelegt. |
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
506 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
514,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
352,3 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
8,2 MB
|
