Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09527
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 32.77.00 - Europaweg / Ostseestraße - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Dec 7, 2020
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Beschlussvorschlag
1. Für den im Stadtteil Travemünde zwischen der Ostseestraße und dem Europaweg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung der Bereiche mit untergenutzten bzw. brachgefallenen Gebäuden im Pommernzentrum (Ostseeakademie und Wirtschaftsgebäude) sowie für eine künftige Nachnutzung des Bereichs der Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden. Da durch die geplante Wohnnutzung die Kernnutzung des Pommernzentrums endgültig aufgegeben wird, ist zudem das gesamte mit dem Pommernzentrum verknüpfte Sondergebiet „Soziales und Kultur“ obsolet. Für das derzeitige Sondergebiet sind daher neue Nutzungsfestsetzungen, die den Bestand berücksichtigen, vorzusehen.
2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form eines zweiwöchigen Aushanges und durch Einstellung der Unterlagen ins Internet durchgeführt.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||||||||||||
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| BauGB | ||||||||||||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||||||||||||||
| x | Nein | ||||||||||||||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| x | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung (im Umweltbericht) zum B-Plan dargelegt werden. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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398,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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