Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09366
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg - Erweiterung des Geltungsbereichs und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Nov 2, 2020
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Beschlussvorschlag
1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 06.07.2015 und 05.11.2018 beschlossen hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1) um Flächen erweitert, die nordöstlich an den ursprünglichen Geltungsbereich angrenzen. Die Einbeziehung dieser Flächen ist erfolgt, um einen größeren Spiel- und Bolzplatz im Gebiet planungsrechtlich zu ermöglichen.
2. Der Bauausschuss nimmt die Auswertungsberichte der bisher zum Bebauungsplanentwurf 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 3) zur Kenntnis.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 4, 6 und 7) gebilligt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
5. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||||||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||||||||||
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| BauGB | ||||||||||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||||||||||||
| X | Nein, zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Punkt 8 der Begründung (Anlage 7) | ||||||||||||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Kap. 6.5.3 der Anlage 7). |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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899,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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219,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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