Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2020/08723
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf die mündliche Nachfrage des AM Prieur betr. Baugebiet Rehsprung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Mar 10, 2020
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Für die verwaltungsseitige Aufnahme der Arbeiten an einem Bebauungsplanverfahren muss nicht vorangehend ein Aufstellungsbeschluss gefasst sein.
Bereits zeitlich vor der förmlichen Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ist die Verwaltung tätig und erarbeitet z. B. die planerischen Ziele und führt Abstimmungsgespräche mit dem Vorhabenträger durch.
Gemäß Baugesetzbuch kann ein Bebauungsplanverfahren mit einem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden, muss es aber nicht.
Es ist gleichermaßen möglich, als ersten förmlichen Schritt den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf zu fassen.
In der Hansestadt Lübeck üblich und auch für das Bebauungsplanverfahren Rehsprung vorgesehen legt die Verwaltung dem Bauausschuss jedoch regelmäßig einen Aufstellungsbeschluss zur Beschlussfassung vor. Für das angestrebte Bebauungsplanverfahren Rehsprung ist der Entwurf für die Begründung des Aufstellungsbeschlusses durch den Vorhabenträger bzw. durch das von ihm beauftragte Planungsbüro zu erarbeiten.
Bislang wurden dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung noch keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt.
