Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2019/07266
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf die Anfrage von BM Frau Jansen betr. Zeitarbeit AUSTAUSCHVORLAGE ZU VO/2019/07162
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 1.110 - Personal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Feb 28, 2019
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Wie viele Personen werden in der Lübecker Verwaltung über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt?
In der Verwaltung und den städtischen Betrieben der Hansestadt Lübeck waren am 01.02.2019 in folgenden Zeitintervallen Zeitarbeitskräfte beschäftigt:
a. mehr als sechs Monaten
3 Personen, davon 1 Person im Fachbereich 4, Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen und 2 Personen im Fachbereich 5, Bereich Gebäudemanagement. In den übrigen Fachbereich waren keine Zeitarbeitskräfte eingesetzt.
b. mehr als zwölf Monaten
kein Einsatz von Zeitarbeitskräften
c. mehr als achtzehn Monaten
kein Einsatz von Zeitarbeitskräften
d. mehr als vierundzwanzig Monaten
kein Einsatz von Zeitarbeitskräften
Die Bürgerschaft hatte am 29.03.2012 beschlossen, dass Zeitarbeitskräfte in der Verwaltung oder den städtischen Betrieben nach einer Arbeitsdauer von mindestens sechs Monaten als interne BewerberInnen bei Stellenbesetzungen zugelassen werden.
In den SeniorInnen-Einrichtungen eingesetzte Zeitarbeitskräfte sind hauptsächlich in der Pflege tätig.
Die Einsatzzeiten variieren stark, pro eingesetzte Zeitarbeitskraft beträgt die Zeitarbeit jedoch nicht mehr als 6 Monate. Im Jahr 2017 beliefen sich die Kosten für Zeitarbeitskräfte auf Euro 723.520,00 (2018: Tendenz steigend).
Die SeniorInnen-Einrichtungen haben den Auftrag, die Zeitarbeitsanteile zu reduzieren und Vollzeitbeschäftigte stattdessen einzusetzen.
Aktuell läuft hier die die Kampagne „Komm zu uns“. Details unter http://www.aph-luebeck.de/stellengesuche.html
Die Angaben der SIE in der ursprünglichen Vorlage VO/2019/07162 wurden am 28.02.2019 korrigiert, da sie auf einem Missverständnis beruhten. Es handelte sich nicht um Zeitarbeitskräfte, sondern um befristet Beschäftigte der Hansestadt, SIE.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| keine |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Der Personenkreis ist nicht direkt von der Maßnahme betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
