Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06656
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Ausschluss von Ferienwohnungen und Erhalt von Dauerwohnen) für das Gebiet der Lübecker Altstadt Aufstellungsbeschluss (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Nov 19, 2018
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Kenntnisnahme
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Jan 14, 2019
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Beschlussvorschlag
1. Für den im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich der Lübecker Altstadt wird die Neuaufstellung einer Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Satzung ist vor allem der Erhalt der auf der Lübecker Altstadtinsel vorhandenen Wohnquartiere in ihrer Wohnfunktion für breite Schichten der Bevölkerung. Durch die Satzung soll insbesondere der zunehmenden Verdrängung des Dauerwohnens durch Ferienwohnungen entgegengewirkt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Entwurf der Satzung mit zugehöriger Begründung wird für die Dauer eines Monats in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt und in das Internet eingestellt. Parallel werden die von der Satzung betroffenen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus wird eine öffentliche Erörterungsveranstaltung zu den Zielen der Satzung und zu ihrer Anwendung in der Genehmigungspraxis durchgeführt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung 1.300 Recht 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 2.500.72 Wohnraumförderung 4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4 4.401 Schule und Sport 4.491 Archäologie und Denkmalpflege Zustimmend bzw. keine rechtlichen Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellende Erhaltungssatzung nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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69,5 kB
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