Bericht öffentlich - VO/2018/05787
Grunddaten
- Betreff:
-
Rundschreiben des Deutschen Städtetages zu Standardanforderungen an Sportstätten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 7, 2018
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Mit seinem Schreiben vom 29.11.2017 informiert der Deutsche Städtetag über die Vereinbarung zu „Ausstattungsanforderungen von Sportstätten“ zwischen dem Deutschen Städtetag (DST), dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und bringt zudem seine Grundposition zur Standardfrage gegenüber Profi-Ligen zum Ausdruck.
Der Deutsche Städtetag weist u.a. darauf hin, dass die Förderung des Sports einen unverzichtbaren Bestandteil der Stadtpolitik darstellt und hebt dabei die Bedeutung von Sportveranstaltungen, die häufig das öffentliche Bild von Städten und Gemeinden prägen und zur Identitätsbildung beitragen, hervor. Im Vordergrund kommunaler Sportpolitik sollte dabei die Bereitstellung einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur vor Ort stehen.
Das Hauptaugenmerk liegt hier auf dem Umgang mit kontinuierlichen Erhöhungen von Ausstattungsanforderungen in Bereichen wie z.B. dem Brandschutz, der Unfallversicherung und der allg. Normenentwicklung, sowie Anforderungen von Sportorganisationen bezüglich einer ständigen Anpassung an Profi-Ligen-Standards.
Diesbezüglich wurde die Vereinbarung zu ,,Ausstattungsanforderungen von Sportstätten“ geschlossen, die unter anderem einen angemessenen Interessenaustausch/ -ausgleich zwischen Sportorganisationen und den Kommunen vorsieht. Hierzu zählen unter anderem die vermehrte Einbindung der kommunalen Verbände sowie die Möglichkeit der Aufstellung von Rahmenbedingungen. Des Weiteren wollen sich die o.g. Verbände vermehrt für eine funktionale und bedarfsgerechte Sportinfrastruktur, deren Weiterentwicklung sowie bedarfsorientierte Finanzausstattung der Kommunen einsetzen. Dabei sollen frühzeitig Auswirkungen und Kostenfolgen geprüft sowie über geplante Regel- bzw. Standardänderungen informiert werden, damit unnötige kostensteigernde Weiterentwicklungen der Regelwerke und der Spielordnung möglichst vermieden werden können.
Dazu kurz ein negatives Beispiel bezüglich der Umsetzung der FIBA-Regeländerungen 2010/2012 im Spielbetrieb des DBB (Basketball).
Dort heißt es ,,Die neue Drei-Punkte-Linie (6,75 m) ist ab 01. August 2012 für alle Spielklassen verbindlich vorgeschrieben.“ – zuvor 6,25 m.
Diese Änderung hatte zur Folge, dass sämtliche Markierungen auf Hallenböden an die neuen Standards angepasst werden mussten. Die Kosten hierfür trugen bisweilen die Kommunen. Um dem entgegenzuwirken sind zukünftig Absprachen und Zuständigkeitsregelungen unerlässlich.
Darüber hinaus sollen im Bereich der Profi-Ligen Auswirkungen von Regeländerungen und Vorgaben bei für Kommunen finanzwirksamen Lizensierungsbedingungen von den Vereinen, Verbänden und Liga-Gesellschaften grundsätzlich selbst getragen werden. Dies wäre vor dem Hintergrund der Erhöhung der Vermarktungs- und Sponsoring-Einnahmen gerechtfertigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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