Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/05809
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende von der Possehl-Stiftung über 200.000 Euro für den Bundeswettbewerb "Jugend musiziert" 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 20, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 22, 2018
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Nach der erfolgreichen Durchführung des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ im Jahr 2010 wird diese Veranstaltung vom 17. bis 24. Mai 2018 erneut in Lübeck stattfinden. Der Bundeswettbewerb ist die bedeutendste und erfolgreichste bundesweite Maßnahme zur Findung und Förderung musikalischer Begabungen. Zu der Veranstaltung werden über das Pfingstwochenende bis zu 2.800 Kinder und Jugendliche sowie rund 8.000 Angehörige und Pädagogen erwartet. Durch den Zuschuss der Possehl-Stiftung wird die Durchführung des Bundeswettbewerbes maßgeblich gesichert.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 200.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 506.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 200.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,1 kB
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